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Vorfälligkeitsentgelt – Vorfälligkeitsentschädigung in Gestalt des Entgelts?

Vorfälligkeitsentgelt – Vorfälligkeitsentschädigung in Gestalt des Entgelts?

Vorfälligkeitsentgelt – Vorfälligkeitsentschädigung in Gestalt des Entgelts?
Autor:
Julian Tietze
Rechtsanwalt

Vorfälligkeitsentgelt – Vorfälligkeitsentschädigung in Gestalt des Entgelts?

Wenn Sie einen Kredit vorzeitig ablösen möchten, stoßen Sie möglicherweise auf den Begriff Vorfälligkeitsentgelt. Viele Banken verwenden diesen Begriff anstelle von "Vorfälligkeitsentschädigung", was bei Verbrauchern oft für Verwirrung sorgt. Diese Wortwahl ist kein Zufall – Banken nutzen Begriffe wie Vorfälligkeitsentgelt bewusst, um die tatsächliche Natur der Gebühren zu verschleiern und die Forderungen weniger bedrohlich erscheinen zu lassen.

Das Vorfälligkeitsentgelt ist letztlich nichts anderes als die Entschädigung, die die Bank verlangt, wenn Sie Ihren Kredit vorzeitig zurückzahlen. Diese Gebühr soll den Zinsschaden ausgleichen, den die Bank durch die vorzeitige Rückzahlung erleidet. Doch gerade weil der Begriff weniger geläufig ist, ist es umso wichtiger, genau hinzuschauen und zu prüfen, ob die Berechnungen der Bank tatsächlich rechtens sind.

Vorsicht: Banken berechnen das Vorfälligkeitsentgelt oft zu hoch oder versuchen, durch eine undurchsichtige Wortwahl die Höhe der Entschädigung zu rechtfertigen. Es ist daher ratsam, sich nicht von Begriffen wie "Vorfälligkeitsentgelt" täuschen zu lassen und die Berechnung im Zweifel genau prüfen zu lassen.

Tipp: Lassen Sie das Vorfälligkeitsentgelt unbedingt von einem Experten überprüfen. In vielen Fällen stellt sich heraus, dass die Forderungen der Bank entweder dem Grunde nach oder der Höhe nach nicht gerechtfertigt sind. Eine professionelle Überprüfung kann Ihnen helfen, unnötige Kosten zu vermeiden und sicherzustellen, dass alles rechtens abläuft.

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