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Verjährung Pflichtteilsanspruch – Wann verjährt ein Pflichtteilsanspruch?

Verjährung Pflichtteilsanspruch – Wann verjährt ein Pflichtteilsanspruch?

Verjährung Pflichtteilsanspruch – Wann verjährt ein Pflichtteilsanspruch?
Autor:
Julian Tietze
Rechtsanwalt

Verjährung Pflichtteilsanspruch – Wann verjährt ein Pflichtteilsanspruch?

Der Pflichtteilsanspruch ist ein gesetzlich geregeltes Recht, das bestimmten nahen Angehörigen eines Verstorbenen zusteht. Dieser Anspruch sichert ihnen eine Mindestbeteiligung am Erbe, auch wenn sie im Testament nicht oder nur unzureichend bedacht wurden. Doch wie lange kann dieser Anspruch geltend gemacht werden? Hier sind die wichtigsten Informationen zur Verjährung des Pflichtteilsanspruchs:

Verjährungsfrist für den Pflichtteilsanspruch

Der Pflichtteilsanspruch unterliegt gemäß § 195 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) einer Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese Verjährungsfrist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB in der Regel mit dem Ende des Jahres, in dem der Erblasser verstorben ist und der Pflichtteilsberechtigte von seinem Anspruch Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

Beispiel:

  • Tod des Erblassers: 15. Juni 2021
  • Kenntniserlangung: 15. Juli 2021
  • Beginn der Verjährung: 31. Dezember 2021
  • Ende der Verjährungsfrist: 31. Dezember 2024

Verlängerung und Hemmung der Verjährungsfrist

Unter bestimmten Umständen kann die Verjährungsfrist gehemmt oder verlängert werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn:

  • Verhandlungen: Wenn zwischen dem Pflichtteilsberechtigten und dem Erben Verhandlungen über den Pflichtteil geführt werden, kann die Verjährung während der Dauer dieser Verhandlungen gehemmt sein (§ 203 BGB).
  • Schriftliche Aufforderung: Die schriftliche Aufforderung zur Auskunftserteilung über den Nachlass kann die Verjährung ebenfalls hemmen.
  • Klageerhebung: Die Einreichung einer Klage oder eines Mahnbescheids kann die Verjährung unterbrechen und somit die Frist verlängern.

Maßnahmen zur Sicherung des Pflichtteilsanspruchs

Um sicherzustellen, dass der Pflichtteilsanspruch nicht verjährt, sollten Pflichtteilsberechtigte folgende Schritte unternehmen:

  1. Fristüberwachung: Notieren Sie sich den genauen Zeitpunkt des Todes des Erblassers und die Kenntniserlangung Ihres Anspruchs.
  2. Rechtsberatung: Ziehen Sie frühzeitig einen Anwalt hinzu, um Ihre Ansprüche zu prüfen und rechtzeitig geltend zu machen.
  3. Verhandlungen: Beginnen Sie rechtzeitig Verhandlungen mit den Erben und dokumentieren Sie alle relevanten Gespräche und Schriftwechsel.
  4. Klageeinreichung: Erheben Sie rechtzeitig Klage, um die Verjährungsfrist zu unterbrechen, falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist.

Fazit

Der Pflichtteilsanspruch ist ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der Beteiligung naher Angehöriger am Nachlass. Aufgrund der Verjährungsfrist von drei Jahren ist es entscheidend, den Anspruch rechtzeitig geltend zu machen. Bei Unsicherheiten oder komplexen Fällen ist es ratsam, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Rechte zu wahren.

Unsere Kanzlei steht Ihnen für eine ausführliche Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung Ihres Pflichtteilsanspruchs zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne für eine Erstberatung.

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