Startseite
>
News
>
Schenkungen zu Lebzeiten sind ein großes Problem

Schenkungen zu Lebzeiten sind ein großes Problem

Schenkungen zu Lebzeiten sind ein großes Problem
Autor:
Julian Tietze
Rechtsanwalt

Schenkungen zu Lebzeiten sind ein großes Problem

Schenkungen zu Lebzeiten, insbesondere von Eltern an ihre Kinder, sind in der Praxis relativ häufig. Oft werden diese aus steuerlichen Gründen vorgenommen, da der Schenkungsfreibetrag alle zehn Jahre erneut genutzt werden kann. Das bedeutet, dass Eltern ihren Kindern in regelmäßigen Abständen Vermögenswerte übertragen können, ohne dass dabei Schenkungssteuer anfällt. Dies kann eine erhebliche Steuerersparnis darstellen.

Allerdings sollten Erblasser nicht übersehen, dass solche Schenkungen auch rechtliche Konsequenzen haben können, insbesondere im Hinblick auf das Erbrecht. Wenn Eltern beispielsweise nur einem Kind oder mehreren Kindern unterschiedliche Vermögenswerte zu Lebzeiten schenken, kann dies Auswirkungen auf den späteren Erbfall haben. Insbesondere im Hinblick auf den Pflichtteilsanspruch und die Ausgleichspflicht unter den Kindern sollten solche Schenkungen sorgfältig überlegt und geplant werden.

Was bedeutet eine Schenkung vor dem Erbfall?

Eine Schenkung vor dem Erbfall bedeutet, dass Vermögenswerte, wie Geld, Immobilien oder andere Besitztümer, bereits zu Lebzeiten des Erblassers an eine oder mehrere Personen übertragen werden. Dies geschieht häufig aus dem Wunsch heraus, Vermögen frühzeitig zu verteilen und steuerliche Vorteile zu nutzen.

Was ist das Ziel einer Schenkung zu Lebzeiten?

Das Hauptziel einer Schenkung zu Lebzeiten ist oft die Steuerersparnis. Indem Eltern Vermögen zu Lebzeiten übertragen, können sie den Schenkungsfreibetrag alle zehn Jahre nutzen und so die Belastung durch Schenkungs- oder Erbschaftssteuer reduzieren. Zudem kann eine frühzeitige Schenkung dazu beitragen, Streitigkeiten im Erbfall zu vermeiden, da das Vermögen bereits zu Lebzeiten des Erblassers aufgeteilt wird.

Welche Auswirkungen hat eine Schenkung auf das Erbrecht?

Eine Schenkung zu Lebzeiten kann erhebliche Auswirkungen auf das Erbrecht haben. Sie kann die Erbquote der anderen Erben beeinflussen und insbesondere bei ungleicher Verteilung unter den Kindern zu Spannungen führen. Auch der Pflichtteil anderer Kinder kann durch eine Schenkung zu Lebzeiten gemindert werden, da das verschenkte Vermögen nicht mehr Teil des Nachlasses ist.

{{pflichtteil-einfordern="/component-reserver"}}

Jetzt Beratung anfragen

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung und entwickeln gemeinsam die optimale Strategie für Ihren Fall. Kontaktieren Sie uns noch heute – wir sind für Sie da.
Erfahrene Anwälte für Verbraucherrecht
Schnelle und effiziente Fallbearbeitung
Kostenfreie und unverbindlicher Schnellcheck
Persönliche Ansprechpartner:
Ein kleines Bild von Jobst Ehrentraut, Partner bei TES-Partner
Jobst Ehrentraut
Rechtsanwalt
Ein kleines Bild von Julian Tietze, Partner bei TES-Partner
Julian Tietze
Rechtsanwalt
Ein kleines Bild von Florian Enders, Partner bei TES-Partner
Florian Enders
Steuerberater
Ein kleines Bild von Christina Bender, Partner bei TES-Partner
Christina Bender
Rechtsanwältin

Kontaktformular

Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.