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Sammelklage gegen Corona-Soforthilfe-Rückforderungen? Das sollten Betroffene wissen

Sammelklage gegen Corona-Soforthilfe-Rückforderungen? Das sollten Betroffene wissen
Autor:
Julian Tietze
Rechtsanwalt

Gibt es eine Sammelklage gegen die Rückforderung der Corona-Soforthilfe?

Viele Unternehmer und Selbstständige sehen sich mit Rückforderungen der Corona-Soforthilfe konfrontiert. Schnell kommt die Frage auf: Kann ich mich einer Sammelklage anschließen? Die Antwort ist klar: In Deutschland gibt es keine Sammelklagen nach US-amerikanischem Vorbild. Das bedeutet, dass jeder Betroffene einzeln gegen die Rückforderung vorgehen muss.

Widerspruch oder Klage: Die richtigen Schritte gegen den Rückforderungsbescheid

Wenn eine Behörde eine Rückforderung erhebt, enthält der Bescheid in der Regel eine Rechtsmittelbelehrung. Diese informiert darüber, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen. Üblicherweise gibt es zwei Optionen:

  1. Widerspruch einlegen – Falls die Behörde eine Widerspruchsmöglichkeit vorsieht, muss dieser innerhalb der genannten Frist schriftlich eingereicht und begründet werden.
  2. Klage einreichen – Falls kein Widerspruch vorgesehen ist oder dieser erfolglos bleibt, kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage erhoben werden.

Achtung: Die Fristen für Widerspruch oder Klage sind zwingend einzuhalten! Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig – das bedeutet, die Rückforderung ist nicht mehr anfechtbar, und das Geld muss zurückgezahlt werden.

Benötigt man einen Anwalt für den Widerspruch oder die Klage?

Grundsätzlich ist es möglich, einen Widerspruch oder eine Klage ohne Anwalt einzulegen. In der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht besteht in der Regel keine Anwaltspflicht. Dennoch kann eine juristische Beratung sinnvoll sein, um die Erfolgsaussichten abzuschätzen und die rechtlichen Argumente fundiert darzulegen.

Fazit: Aktiv werden statt abwarten!

Wer einen Rückforderungsbescheid zur Corona-Soforthilfe erhält, sollte nicht untätig bleiben. Ohne Widerspruch oder Klage wird der Bescheid bestandskräftig, und das Geld muss zurückgezahlt werden. Da Sammelklagen in Deutschland nicht existieren, muss jeder Betroffene individuell handeln. Wer unsicher ist, sollte rechtzeitig eine anwaltliche Beratung in Erwägung ziehen, um mögliche Verteidigungsstrategien zu prüfen.

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