Müssen Sie die Corona-Hilfe zurückzahlen?
Viele Selbstständige und Unternehmen haben in der Corona-Pandemie Soforthilfen erhalten. Nun fordern viele Behörden das Geld zurück – oft mit kurzer Frist und unter Androhung von Konsequenzen. Doch nicht jede Rückforderung ist berechtigt! Was Sie jetzt tun können und wie Sie sich gegen eine unrechtmäßige Rückzahlung wehren, erfahren Sie hier.
Gründe für die Rückforderung der Corona-Hilfe
Die Behörden begründen die Rückforderungen oft mit folgenden Punkten:
- Die Voraussetzungen für die Bewilligung waren nicht erfüllt (z. B. kein echter Liquiditätsengpass).
- Die Förderbedingungen wurden nachträglich strenger ausgelegt.
- Der Empfänger konnte die Mittel nicht zweckentsprechend verwenden.
Wer sich unsicher ist, sollte genau prüfen, ob die Forderung rechtens ist, bevor er das Geld zurückzahlt.
Rechtsmittel: So können Sie gegen die Rückforderung vorgehen
Erhalten Sie einen Rückforderungsbescheid, sollten Sie umgehend handeln! Wichtig ist die Rechtsmittelbelehrung, die im Bescheid enthalten ist. Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Widerspruch einlegen – Falls die Behörde eine Widerspruchsmöglichkeit vorsieht, muss dieser fristgerecht und mit Begründung eingereicht werden.
- Klage erheben – Falls der Widerspruch abgelehnt wird oder gar nicht vorgesehen ist, kann Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Achtung: Wird weder Widerspruch noch Klage eingelegt, wird der Bescheid bestandskräftig, und das Geld muss zurückgezahlt werden.
Was bedeutet Bestandskraft?
Ein Bescheid wird bestandskräftig, wenn die in der Rechtsmittelbelehrung genannte Frist für Widerspruch oder Klage verstreicht, ohne dass ein Rechtsmittel eingelegt wurde. Das bedeutet:
- Der Bescheid kann nicht mehr angefochten werden.
- Die Forderung wird vollstreckbar.
- Betroffene müssen die geforderte Summe zurückzahlen, auch wenn sie ursprünglich unberechtigt war.
Da die Fristen für Widerspruch oder Klage oft nur einen Monat betragen, ist schnelles Handeln erforderlich. Nach Fristablauf bleibt nur noch die Möglichkeit, in sehr seltenen Fällen eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu beantragen, falls beispielsweise die Frist unverschuldet versäumt wurde.
Brauche ich einen Anwalt für den Widerspruch oder die Klage?
Ein Anwalt ist nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert. Die Rückforderungssituation ist oft komplex, und eine fundierte rechtliche Argumentation kann entscheidend sein. Gerade wenn hohe Beträge zurückgefordert werden, lohnt sich eine professionelle Prüfung.
Wir unterstützen Betroffene bei der Rückforderung der Corona-Hilfe
Wir haben bereits dutzende Mandanten erfolgreich dabei unterstützt, sich gegen Rückforderungen der Corona-Soforthilfe zu wehren. Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Bescheide fehlerhaft oder rechtswidrig sind. Lassen Sie Ihren Fall prüfen, bevor Sie die Rückzahlung leisten!
Fazit: Jetzt handeln!
Lassen Sie eine Rückforderung der Corona-Hilfe nicht einfach verstreichen. Prüfen Sie den Bescheid sorgfältig, legen Sie fristgerecht Widerspruch ein oder ziehen Sie eine Klage in Betracht. Falls Sie unsicher sind, kann eine anwaltliche Beratung Klarheit schaffen. Nur wer aktiv wird, kann eine Rückzahlung möglicherweise verhindern oder verringern!
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