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Erbrecht & Steuerrecht

Pflichtteilsergänzung: Wenn der Nachlass leergeschenkt wurde, rechnet das Gesetz zurück

Schenkungen kurz vor dem Erbfall mindern Ihren Pflichtteil nicht automatisch: Der Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB) rechnet Zuwendungen der letzten zehn Jahre dem Nachlass fiktiv hinzu – bei Schenkungen an Ehegatten oder mit vorbehaltenem Nießbrauch beginnt die Frist oft gar nicht erst zu laufen.

Julian Tietze
Rechtsanwalt

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Pflichtteilsergänzung: Wie Schenkungen dem Nachlass zugerechnet werden

Das Haus ging vor Jahren „an die Schwester”, das Depot wurde „rechtzeitig” übertragen, offiziell ist der Nachlass fast leer: Die Strategie, den Pflichtteil durch Schenkungen auszuhöhlen, ist so verbreitet wie ihre Grenze unbekannt – der PFLICHTTEILSERGÄNZUNGSANSPRUCH (§ 2325 BGB) rechnet Schenkungen der letzten zehn Jahre dem Nachlass fiktiv hinzu, und seine Ausnahmen machen ihn schärfer, als Beschenkte glauben: Bei Schenkungen an Ehegatten und bei vorbehaltenem Nießbrauch beginnt die Zehnjahresfrist oft gar nicht zu laufen. Für Berechtigte ist diese Seite die wichtigste des Erbrechts – für „großzügig beschenkte” Familien die unbequemste.

Das wichtigste zusammengefasst

Schenkungen des Erblassers aus den letzten 10 Jahren werden dem Nachlass fiktiv hinzugerechnet (§ 2325 BGB) und erhöhen so den Pflichtteil.

Abschmelzung: pro Jahr vor dem Erbfall zählt die Schenkung 1/10 weniger – aber bei Nießbrauchsvorbehalt oder Schenkungen an Ehegatten läuft die Frist oft gar nicht erst an.

Anspruch besteht auch für Enterbte und für Erben mit zu geringem Erbteil (§ 2326 BGB).

Auskunftspflicht des Erben erstreckt sich auf alle Schenkungen der letzten 10 Jahre (§ 2314 BGB).

Reicht der Nachlass nicht aus, haftet der Beschenkte direkt auf Herausgabe (§ 2329 BGB) – Verjährung: 3 Jahre ab Erbfall.

Für Gestaltungsfälle: Pflichtteilsverzicht, Anrechnungsbestimmungen (§ 2315) und frühzeitige Schenkungsteuer-Planung sind zentrale Stellschrauben.

So funktioniert die Ergänzungsrechnung

Die Mechanik: Dem realen Nachlass werden die ergänzungspflichtigen Schenkungen (abgeschmolzen nach Jahren, s. o.) hinzugerechnet; aus dem so erhöhten fiktiven Nachlass errechnet sich Ihr Gesamt-Pflichtteil, abzüglich des ordentlichen Pflichtteils bleibt der Ergänzungsbetrag. Bewertungsregeln mit Tücken: Bei verbrauchbaren Sachen zählt der Wert bei Schenkung, bei anderen (Immobilien!) das Niederstwertprinzip zwischen Schenkungs- und Todeszeitpunkt, indexiert; Nießbrauchslasten mindern den Schenkungswert. Und wichtig für die Strategie: Auch der ENTERBTE ohne jeden ordentlichen Pflichtteilsrest hat den Ergänzungsanspruch – ebenso wie der pflichtteilsberechtigte ERBE, dessen Erbteil kleiner ist als der Gesamt-Pflichtteil (§ 2326 BGB).

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Aufspüren, was verschenkt wurde: die Auskunfts-Erstreckung

Der Ergänzungsanspruch steht und fällt mit der Kenntnis der Schenkungen – und § 2314 BGB erstreckt die Auskunftspflicht des Erben ausdrücklich auf den fiktiven Nachlass: Schenkungen, Ausstattungen, gemischte Schenkungen, Lebensversicherungen mit Bezugsberechtigung. Unser Ermittlungs-Werkzeugkasten: notarielles Verzeichnis mit Ermittlungspflicht, Kontounterlagen der letzten zehn Jahre (Erben können sie von Banken verlangen – also verlangen wir sie vom Erben), Grundbuch-Historie, auffällige „Verkäufe” weit unter Wert (gemischte Schenkungen zählen anteilig!). Verschleierungs-Klassiker – Bargeld-Abhebungsketten, „Darlehen” ohne Rückzahlung, mittelbare Zuwendungen – kennen wir aus beiden Rollen.

Wenn der Erbe nicht zahlen kann: der Durchgriff auf Beschenkte (§ 2329)

Die Verteidigung „der Nachlass ist leer, der Erbe mittellos” endet nicht beim Erben: Reicht der Nachlass nicht, haftet der BESCHENKTE selbst auf Herausgabe des Geschenks nach Bereicherungsrecht – die Schwester mit dem Haus wird direkt in Anspruch genommen (§ 2329 BGB). Eigene Verjährung beachten (drei Jahre ab Erbfall, § 2332 BGB). Diese zweite Front verändert Verhandlungen grundlegend: Beschenkte, die dachten, das Thema sei „durch”, sitzen plötzlich mit am Tisch – und Immobilien lassen sich nicht verstecken.

Für die Gestaltungs-Seite: Ergänzungsfest schenken

Dieselbe Norm aus der anderen Richtung – für Mandanten, die zu Lebzeiten übertragen wollen, OHNE künftige Pflichtteilsstreite zu produzieren: Genussverzicht ernst nehmen (der Voll-Nießbrauch konserviert den Anspruch!), Fristen strategisch nutzen, Pflichtteilsverzichtsverträge gegen Abfindung als sauberste Lösung (notariell, mit klarer Gegenleistung), Anrechnungsbestimmungen bei Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte selbst (§ 2315 – nur VOR der Schenkung möglich!). Und immer parallel die Schenkungsteuer-Planung durch tes tax (Freibeträge alle zehn Jahre, Nießbrauch als Steuerhebel) – die zivil- und steuerrechtliche Zehnjahresfrist ticken unterschiedlich, und wer nur eine kennt, optimiert die falsche

Vergütung: warum wir im Erbrecht nach Stundenhonorar arbeiten

Erbstreitigkeiten sind komplex und dauern oft Jahre – mit Wendungen, die am Anfang niemand seriös bepreisen kann: Neue Testamente tauchen auf, Auskünfte müssen erzwungen werden, Immobilien werden bewertet, Vergleichsverhandlungen ziehen sich über Instanzen. Pauschalpreise wären hier entweder unseriös kalkuliert oder mit verstecktem Puffer belegt. Wir arbeiten deshalb nach transparentem Stundenhonorar: klarer Stundensatz vor Mandatierung in der Vergütungsvereinbarung, spezifizierte Leistungsaufstellung mit jeder Abrechnung, regelmäßige Zwischenstände zu Kosten und Nutzen – und die ehrliche Empfehlung zum Vergleich, wenn Weiterstreiten wirtschaftlich keinen Sinn ergibt. Der Einstieg bleibt kalkulierbar: In der Erstberatung zum Fixpreis (Stand Juli 2026: 249,90 €) – mündlich per Telefon oder Microsoft Teams – klären wir Ihre Position, Ihre Fristen und ob sich ein Mandat für Sie wirtschaftlich rechnet. Bei Nachlässen mit Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen geht es regelmäßig um sechs- bis siebenstellige Werte – gemessen daran ist anwaltliche Vertretung nach Stundenaufwand kein Kostenrisiko, sondern Werterhalt.

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Häufige Fragen

Nicht, wenn sich die Eltern Nießbrauch oder umfassendes Wohnrecht vorbehielten – dann hat die Frist womöglich nie begonnen, und das Haus zählt voll. Der Übergabevertrag von damals ist das erste Dokument, das wir lesen wollen.

Grundsätzlich ja – ergänzungspflichtig sind Schenkungen an JEDEN, auch mittelbare Zuwendungen wie Kredittilgungen; Ausnahmen gelten für Anstands- und Pflichtschenkungen in engen Grenzen. Die Sammelarbeit lohnt: Kleinvieh ergibt bei zehn Jahren erstaunliche Summen.

Doch – ihre Auskunftspflicht umfasst den fiktiven Nachlass ausdrücklich, notfalls per Stufenklage mit eidesstattlicher Versicherung. Und hilft das nicht, eröffnet § 2329 die Direkthaftung der Beschenkten: Zuständig ist am Ende immer jemand.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate — was wir für unsere Mandanten erreicht haben.
Corona Hilfen

Rückforderung der Neustarthilfe erfolgreich abgewehrt

Ein Soloselbständiger sollte 7.500,00 EUR Neustarthilfe zurückzahlen. Wir haben die Rückforderung im Klageverfahren angegriffen – mit Erfolg: Der Bescheid wurde aufgehoben, die Gegenseite übernahm die Kosten des Verfahrens.
7.500,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

91 Inkasso-Mandate für langjährigen Unternehmenskunden

Ein Unternehmenskunde zahlte offene Rechnungen im laufenden Geschäft nicht. Wir haben das Forderungsmanagement seit 2013 langfristig und strukturell übernommen – mit Erfolg: In 91 Fällen wurden insgesamt 442.397,40 EUR rechtlich abgesichert.
442.397,40€
rechtlich abgesichert
Illegales Glücksspiel

Strafbefehl im Online-Glücksspielverfahren abgewehrt

Gegen unseren Mandanten sollte wegen angeblicher Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel ein Strafbefehl ergehen. Wir haben den Vorwurf mangels nachweisbaren Vorsatzes angegriffen – mit Erfolg: Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Strafbefehls ab, die Staatskasse trägt die Kosten.
Strafbefehl
abgewiesen
Forderungsmanagement

Offene Honorarforderungen

Eine GmbH beglich offene Honorarforderungen aus Dienstleistungen nicht vollständig. Wir haben die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt und per Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung gesichert – mit Erfolg: Die Gesamtforderung von 37.786,20 EUR wurde vollumfänglich rechtlich abgesichert.
37.786,20€
gerichtlich eingefordert
Geldwäsche

Vermögensarrest über 15.000 € aufgehoben

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt; sein Vermögen war in Höhe von 15.000,00 EUR arrestiert. Wir haben Beschwerde eingelegt und den fehlenden Anfangsverdacht dargelegt – mit Erfolg: Das Landgericht Verden hob den Arrestbeschluss vollständig auf, die Kosten trägt die Landeskasse.
15.000,00€
aufgehoben
Illegales Glücksspiel

Freispruch trotz 30 Teilnahmehandlungen

Unserem Mandanten wurden 30 Teilnahmehandlungen am unerlaubten Online-Glücksspiel vorgeworfen. Wir haben die Verteidigung auf die fehlende Kenntnis der Unerlaubtheit gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Gießen bejahte den Tatbestand, verneinte aber den Vorsatz und sprach frei. Die Staatskasse trägt die Kosten.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Zweiter Freispruch im Glücksspielverfahren

Unsere Mandantin sah sich einem weiteren Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel ausgesetzt. Wir haben die Verteidigung konsequent auf die fehlende Kenntnis der Erlaubnislage gestützt – mit Erfolg: Das Amtsgericht Wangen im Allgäu sprach frei, die Staatskasse trägt Kosten und Auslagen.
Freispruch
erreicht
Illegales Glücksspiel

Anklage zurückgenommen – Verfahren eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bereits Klage erhoben. Wir haben die Staatsanwaltschaft von der fehlenden Nachweisbarkeit des Vorsatzes überzeugt – mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Duisburg nahm die Klage zurück und stellte das Verfahren ohne Hauptverhandlung ein.
Verfahren
eingestellt
Corona Hilfen

Rückforderung Corona-Soforthilfe abgewehrt

Unser Mandant sollte auf Grundlage eines automatisiert erstellten Schlussbescheids 7.000,00 EUR Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Wir haben Klage erhoben und die Rechtswidrigkeit des Bescheids begründet – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob den Bescheid auf, das Land NRW trägt die Kosten.
7.000,00€
erfolgreich abgewehrt
Forderungsmanagement

Vergütungsansprüche gerichtlich durchgesetzt

Ein Auftraggeber unserer Mandantin, eines Performance-Marketing-Unternehmens, stellte die Zahlungen ein und bestritt die erbrachten Leistungen. Wir haben die Vergütungsansprüche vor dem Landgericht Berlin II durchgesetzt – mit Erfolg: Verurteilung zur Zahlung von 15.772,82 EUR nebst Zinsen, die Gegenseite trägt die Kosten.
15.772,82€
gerichtlich durchgesetzt
Forderungsmanagement

Vollstreckbarer Titel binnen sieben Wochen

Unser Mandant hatte bei CHRONEXT eine Rolex bestellt und bezahlt; nach Lieferverzögerungen trat er zurück, die Erstattung von 14.000,00 EUR blieb aus. Wir haben kurz außergerichtlich gemahnt und sofort das Mahnverfahren eingeleitet – mit Erfolg: Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen über 16.188,68 EUR in unter sieben Wochen.
16.188,68€
tituliert
Baurecht

Verbindlicher Mängeltermin binnen vier Tagen

Unser Mandant hatte bei 1KOMMA5° Frankfurt eine Wärmepumpenanlage für 34.275,40 EUR beauftragt; die Anlage heizte nicht ausreichend, eigene Mängelrügen blieben monatelang unbeantwortet. Wir haben Nacherfüllung mit Fristsetzung verlangt – mit Erfolg: Vier Tage später lagen eine Stellungnahme zu jedem Mangel und ein verbindlicher Servicetermin deutlich vor Fristende vor.
Servicetermin
erwirkt
Forderungsmanagement

Vollstreckung über 5,1 Mio. EUR

Für einen Privatmandanten haben wir Ansprüche in Millionenhöhe tituliert und die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner konsequent fortgeführt. Entscheidend ist die taggenaue Zinsverfolgung mit 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die Hauptforderung – mit Erfolg: Die titulierte Gesamtposition liegt inzwischen bei über 5,1 Mio. EUR.
über 5,1 Mio.€
vollständig durchgesetzt
Forderungsmanagement

30 Honorarforderungen erfolgreich beigetrieben

Für eine Steuerberatungsgesellschaft übernehmen wir seit drei Jahren das Inkasso offener Honorarforderungen. Wir haben einen festen Ablauf von Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Vollstreckung etabliert – mit Erfolg: Von 30 übernommenen Forderungen wurde in drei Jahren nur eine einzige nicht realisiert.
29 von 30
realisiert
Arbeitsrecht

Dauermandat Arbeitsrecht

Für Unternehmensmandanten begleiten wir arbeitsrechtliche Trennungsprozesse dauerhaft: von Abmahnungen und Kündigungen über Aufhebungsverträge bis zu Kündigungsschutzverfahren. Maßstab ist nicht der maximale Rechtsstandpunkt, sondern die wirtschaftlich beste Lösung – für kalkulierbare Personalmaßnahmen statt Einzelfallüberraschungen.
Dauermandat
wirtschaftlich beste Lösung
Verkehrsrecht

Kürzungen nach Verkehrsunfall zurückgewiesen

Nach einem Verkehrsunfall regulierte der Haftpflichtversicherer nur einen Teil des Schadens und stützte die Kürzungen auf ein externes Prüfgutachten. Wir haben die Abrechnung Position für Position anhand der BGH-Rechtsprechung angegriffen – mit Erfolg: Von 12.872,93 EUR wurden 9.237,18 EUR reguliert, die Restforderung von 3.635,75 EUR wird weiterverfolgt.
9.237,18€
reguliert
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