Pflichtteil trotz Testament: Was Sie wissen müssen
Ein Testament ermöglicht es dem Erblasser, seine Vermögensverteilung nach seinem Tod individuell zu regeln. Doch selbst wenn ein Testament existiert, das bestimmte Personen von der Erbfolge ausschließt oder weniger begünstigt, haben bestimmte Angehörige Anspruch auf einen Pflichtteil. Hier erfahren Sie, was der Pflichtteil ist, wer ihn einfordern kann und wie er berechnet wird.
Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich festgelegter Mindestanteil am Nachlass, den bestimmte nahe Angehörige auch dann erhalten, wenn sie im Testament nicht berücksichtigt wurden. Der Zweck des Pflichtteils ist es, diesen nahen Angehörigen einen finanziellen Mindestschutz zu garantieren.
Pflichtteilsberechtigte Personen
Folgende Personen haben einen gesetzlichen Anspruch auf den Pflichtteil:
- Kinder des Erblassers (einschließlich adoptierter Kinder)
- Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner
- Eltern des Erblassers (sofern keine Kinder vorhanden sind)
Höhe des Pflichtteils
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den der Pflichtteilsberechtigte erhalten hätte, wenn kein Testament vorhanden wäre. Zur Berechnung des Pflichtteils sind folgende Schritte notwendig:
- Ermittlung des Nachlasswerts: Der Gesamtwert des Nachlasses wird ermittelt, einschließlich aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
- Bestimmung des gesetzlichen Erbteils: Der gesetzliche Erbteil wird so berechnet, als ob kein Testament vorhanden wäre.
- Berechnung des Pflichtteils: Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Beispiel zur Berechnung des Pflichtteils
Ein Erblasser hinterlässt einen Nachlass im Wert von 400.000 Euro und hat zwei Kinder. Im Testament hat er jedoch nur eines der Kinder als Alleinerben eingesetzt. Das andere Kind hat Anspruch auf den Pflichtteil. Der gesetzliche Erbteil eines Kindes würde 200.000 Euro betragen (die Hälfte des Nachlasses). Der Pflichtteil für das enterbte Kind beträgt daher 100.000 Euro (die Hälfte des gesetzlichen Erbteils).
Geltendmachung des Pflichtteils
Um den Pflichtteil einzufordern, müssen pflichtteilsberechtigte Personen aktiv werden. Hier sind die Schritte zur Geltendmachung:
- Auskunft verlangen: Der Pflichtteilsberechtigte hat das Recht, vom Erben eine vollständige Aufstellung des Nachlasses zu verlangen.
- Berechnung des Pflichtteils: Auf Basis der erhaltenen Auskunft wird der Pflichtteil berechnet.
- Forderungsschreiben: Der Pflichtteilsberechtigte sollte dem Erben ein formelles Schreiben senden, in dem der Pflichtteil eingefordert wird.
- Frist setzen: Eine angemessene Frist zur Auszahlung des Pflichtteils sollte gesetzt werden (in der Regel 4 bis 6 Wochen).
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