Pflichtteil für Geschwister trotz Testament?
Das Pflichtteilsrecht (Pflichtteil für Geschwister trotz Testament) ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Erbrechts und sorgt dafür, dass bestimmte nahe Angehörige eines Erblassers auch dann einen Mindestanteil am Nachlass erhalten, wenn sie durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Dabei stellt sich häufig die Frage, ob Geschwister einen Pflichtteil beanspruchen können, selbst wenn ein Testament vorliegt.
Pflichtteil für Geschwister?
Im deutschen Erbrecht sind die pflichtteilsberechtigten Personen in § 2303 BGB eindeutig definiert. Zu diesen gehören die Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel), der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner und – sofern keine Abkömmlinge vorhanden sind – die Eltern des Erblassers. Geschwister des Erblassers zählen hingegen nicht zu den pflichtteilsberechtigten Personen. Das bedeutet, dass Geschwister keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil haben, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden.
Einfluss des Testaments auf die Erbfolge der Geschwister
Ein Testament ermöglicht es dem Erblasser, seine Erben und die Aufteilung des Nachlasses nach seinen individuellen Vorstellungen festzulegen. Wenn im Testament keine Regelungen zugunsten der Geschwister getroffen wurden, haben diese – abgesehen von ihrer gesetzlichen Erbfolge – keinen Anspruch auf einen Teil des Erbes. Dies gilt selbst dann, wenn sie ursprünglich nach der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt worden wären.
Möglichkeiten für Geschwister
Trotz der fehlenden Pflichtteilsberechtigung können Geschwister in bestimmten Situationen dennoch von einem Nachlass profitieren:
- Erbeinsetzung im Testament: Der Erblasser kann seine Geschwister im Testament ausdrücklich als Erben einsetzen.
- Vermächtnis: Der Erblasser kann den Geschwistern ein Vermächtnis zukommen lassen, das bestimmte Gegenstände oder Geldbeträge aus dem Nachlass umfasst.
- Erbvertrag: In einem Erbvertrag können Geschwister ebenfalls berücksichtigt werden, wobei dieser Vertrag notariell beurkundet werden muss.
Fazit - wenn nur 1 Kind bedacht wurde, anstatt alle kann es Pflichtteilsanspruch geben
Geschwister haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn sie durch ein Testament ausgeschlossen wurden. Ihre Erbansprüche können jedoch durch testamentarische Verfügungen oder Erbverträge geregelt werden. Um Missverständnisse und rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden, ist es ratsam, bei der Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.
{{pflichtteil-einfordern="/component-reserver"}}