Pflichtteil geltend machen Amtsgericht – Zuständigkeit des Gerichts?
Wenn Sie Ihren Pflichtteil geltend machen möchten, ist es wichtig, die Zuständigkeit des Gerichts zu kennen. Die Zuständigkeit hängt maßgeblich vom Streitwert, also der Höhe des geforderten Pflichtteils, ab.
Zuständigkeit des Amtsgerichts
- Streitwert bis 5.000 Euro: Ist der Streitwert, also die Höhe des Pflichtteils, den Sie geltend machen möchten, unter 5.000 Euro, ist das Amtsgericht zuständig. Hier können Sie selbst Klage einreichen, ohne dass Sie zwingend einen Anwalt benötigen.
Zuständigkeit des Landgerichts
- Streitwert über 5.000 Euro: Liegt der Streitwert über 5.000 Euro, ist das Landgericht zuständig. In diesem Fall müssen Sie sich von einem Anwalt vertreten lassen, da vor dem Landgericht Anwaltszwang besteht.
Wichtigkeit der anwaltlichen Vertretung
Besonders bei höheren Streitwerten, die das Landgericht betreffen, ist die Einschaltung eines Anwalts unabdingbar. Ein erfahrener Anwalt kann Ihre Chancen auf Erfolg deutlich erhöhen, da er mit den rechtlichen Feinheiten und notwendigen Formalitäten vertraut ist.
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