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Pflichtteil geltend machen

Pflichtteil geltend machen

Pflichtteil geltend machen
Autor:
Julian Tietze
Rechtsanwalt

Pflichtteil geltend machen: Klagen ohne Kostenrisiko mit Prozesskostenfinanzierer

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich vorgeschriebener Mindestanteil am Erbe, der bestimmten nahen Angehörigen, wie Kindern, Ehegatten oder Eltern des Erblassers, zusteht. Sollte ein Erbe durch das Testament oder den Erbvertrag benachteiligt worden sein, hat er das Recht, seinen Pflichtteil geltend zu machen.

Der Pflichtteil und seine Berechnung

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist in § 2303 BGB geregelt. Zur Berechnung des Pflichtteils wird der Nachlasswert herangezogen, wobei Verbindlichkeiten und Schulden des Erblassers abgezogen werden. Wichtig ist, dass der Pflichtteil ein reiner Geldanspruch ist, der nicht in Form von Sachwerten oder Erbschaftsgegenständen erfüllt werden kann.

Pflichtteil einklagen: Möglichkeiten und Voraussetzungen

Um den Pflichtteil geltend zu machen, sollte zunächst außergerichtlich versucht werden, eine Einigung mit den Erben zu erzielen. Ist dies nicht möglich, bleibt der Rechtsweg als letztes Mittel. Eine Klage auf den Pflichtteil setzt voraus, dass der Anspruchsberechtigte seinen Anspruch genau beziffern kann. Dazu gehört die Vorlage eines Nachlassverzeichnisses, das alle Vermögenswerte des Erblassers auflistet.

Prozesskostenfinanzierung: Klagen ohne Kostenrisiko

Eine Klage auf den Pflichtteil kann mit erheblichen Kosten verbunden sein. Diese umfassen Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und gegebenenfalls Kosten für Sachverständige. Um das finanzielle Risiko zu minimieren, kann ein Prozesskostenfinanzierer in Anspruch genommen werden.

Vorteile der Prozesskostenfinanzierung

  1. Kein Kostenrisiko: Der Prozesskostenfinanzierer übernimmt sämtliche Kosten des Verfahrens. Im Erfolgsfall erhält er einen vorher vereinbarten Anteil der erstrittenen Summe.
  2. Kompetente Unterstützung: Prozesskostenfinanzierer arbeiten oft mit spezialisierten Anwälten zusammen, die über umfangreiche Erfahrung im Erbrecht verfügen.
  3. Gesteigerte Erfolgschancen: Die sorgfältige Prüfung des Falls durch den Finanzierer erhöht die Erfolgsaussichten, da nur erfolgversprechende Fälle angenommen werden.

Voraussetzungen für die Prozesskostenfinanzierung

Nicht jeder Fall wird von einem Prozesskostenfinanzierer übernommen. Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Hohe Erfolgsaussichten: Der Anspruch muss begründet und gut dokumentiert sein.
  • Ausreichende Streitwert: Der Streitwert muss hoch genug sein, um die Kosten des Finanzierers zu decken und dennoch einen Gewinn zu ermöglichen.

Fazit

Den Pflichtteil geltend zu machen kann ein kompliziertes und kostspieliges Unterfangen sein. Durch die Inanspruchnahme eines Prozesskostenfinanzierers kann das Kostenrisiko minimiert und die Erfolgschancen maximiert werden. Wer sich in einer solchen Situation befindet, sollte nicht zögern, sich rechtlich beraten zu lassen und die Möglichkeiten der Prozesskostenfinanzierung zu prüfen. Dies bietet eine effektive Möglichkeit, seine Rechte durchzusetzen, ohne ein finanzielles Risiko einzugehen.

Für weitergehende Informationen und eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie unsere Expertise, um Ihre Ansprüche effektiv und sicher durchzusetzen.

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