Pflichtteil für Kinder trotz Testament: Ihre Rechte als Pflichtteilsberechtigte
Viele Erblasser möchten ihren Nachlass nach eigenen Vorstellungen verteilen und setzen dafür ein Testament auf. Doch auch wenn Kinder im Testament nicht oder nur teilweise bedacht werden, haben sie in Deutschland dennoch Anspruch auf einen Pflichtteil. Dieser gesetzliche Mindestanteil am Erbe kann nicht vollständig entzogen werden, selbst wenn der Erblasser versucht, die Kinder zu enterben oder zu benachteiligen.
„Pflichtteil Kinder trotz Testament“ wirft daher eine wichtige Frage auf: Welche Rechte haben Kinder, wenn sie im Testament nicht berücksichtigt wurden, und wie lässt sich der Pflichtteil durchsetzen?
Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Erbanspruch naher Verwandter, darunter insbesondere der Kinder des Erblassers. Selbst wenn der Erblasser ein Testament hinterlassen hat, das seine Kinder entweder ganz oder teilweise enterbt, steht diesen gemäß § 2303 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein Pflichtteil zu. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den die Kinder ohne Testament erhalten hätten.
Pflichtteil trotz Testament: Rechte der Kinder
Selbst wenn der Erblasser in einem Testament verfügt hat, dass das Vermögen an andere Personen gehen soll, können Kinder ihren Pflichtteil geltend machen. Der Pflichtteil beschränkt sich dabei auf einen finanziellen Anspruch, d. h. sie haben kein Recht auf bestimmte Vermögensgegenstände, sondern auf den Geldwert ihrer Pflichtteilsquote.
Beispiel: Hätte ein Kind ohne Testament einen Erbanspruch von 50 % des Nachlasses, beträgt der Pflichtteil 25 % des gesamten Erbes. Dieser muss in bar ausgezahlt werden und kann nicht durch Sachwerte ersetzt werden, es sei denn, es wird eine anderweitige Einigung zwischen den Erben getroffen.
Wie kann der Pflichtteil eingefordert werden?
Kinder, die trotz eines Testaments enterbt wurden oder nur einen geringen Teil des Erbes erhalten sollen, müssen ihren Pflichtteilsanspruch aktiv geltend machen. Es handelt sich hierbei nicht um einen automatischen Anspruch. Der Erbe ist verpflichtet, den Nachlass offenzulegen, sodass der Pflichtteilsberechtigte den genauen Wert seines Anspruchs berechnen kann.
Falls der Erbe dies verweigert, hat das Kind das Recht, eine sogenannte Pflichtteils-Auskunft einzufordern. Der Erbe muss dann alle relevanten Informationen über den Nachlass offenlegen, inklusive etwaiger Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten getätigt hat. Diese Schenkungen können den Pflichtteil beeinflussen, insbesondere wenn sie innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers gemacht wurden.
Enterbung durch Testament: Ist der Pflichtteil gefährdet?
Viele Erblasser versuchen, durch ein Testament ihre Kinder zu enterben oder deren Erbanspruch zu minimieren. Doch auch bei einer Enterbung bleibt der Pflichtteil bestehen. Ein Kind kann nur unter extremen Ausnahmebedingungen vollständig enterbt werden, zum Beispiel bei schweren Straftaten gegen den Erblasser. Solche Fälle sind jedoch selten.
In der Regel kann ein Pflichtteilsberechtigter seinen Anspruch durchsetzen, auch wenn das Testament eine andere Verteilung vorsieht. Hierbei kann es jedoch zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Erben kommen, weshalb es ratsam ist, frühzeitig einen Anwalt zu konsultieren, um den Pflichtteil erfolgreich einzufordern.
Fazit: Pflichtteil für Kinder trotz Testament sicherstellen
Kinder haben einen klaren rechtlichen Anspruch auf ihren Pflichtteil, selbst wenn der Erblasser durch ein Testament versucht, sie zu benachteiligen oder ganz zu enterben. Es ist wichtig, diesen Anspruch rechtzeitig geltend zu machen und den Nachlasswert prüfen zu lassen. In vielen Fällen lohnt es sich, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um den Pflichtteil durchzusetzen und eventuelle Konflikte mit anderen Erben zu lösen.
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