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Pflichtteil Erbe Kinder trotz Testament

Pflichtteil Erbe Kinder trotz Testament

Pflichtteil Erbe Kinder trotz Testament
Autor:
Julian Tietze
Rechtsanwalt

Pflichtteil Erbe Kinder trotz Testament

In Deutschland sind Kinder gesetzlich als pflichtteilsberechtigte Erben geschützt, was bedeutet, dass sie auch dann einen Anteil am Erbe erhalten können, wenn sie im Testament nicht berücksichtigt wurden. Der Pflichtteil stellt sicher, dass Kinder nicht vollständig „enterbt werden“ können.

Pflichtteil der Kinder trotz Testament

Wenn ein Erblasser seine Kinder im Testament nicht bedacht oder ihnen einen geringeren Anteil als den gesetzlichen Erbteil zugewiesen hat, können die Kinder ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen. Dieser Pflichtteil beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, der ihnen nach der gesetzlichen Erbfolge zustehen würde.

Berechnung des Pflichtteils

Die Höhe des Pflichtteils wird anhand des gesetzlichen Erbteils berechnet. Beispielsweise, wenn ein Erblasser zwei Kinder hat und keinen Ehepartner, würden die Kinder nach gesetzlicher Erbfolge jeweils die Hälfte des Erbes erhalten. Wurden sie im Testament jedoch nicht berücksichtigt, haben sie Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils, also ein Viertel des gesamten Nachlasses als Pflichtteil.

Wenn ein Ehepartner des Erblassers noch lebt, erhält dieser einen Teil des Erbes nach den gesetzlichen Regelungen, und der Pflichtteil der Kinder berechnet sich entsprechend niedriger.

Ausschluss oder Minderung des Pflichtteils

Das deutsche Erbrecht erlaubt es dem Erblasser nur in sehr wenigen Ausnahmefällen, den Pflichtteil eines Kindes zu mindern oder ganz auszuschließen. Dies ist nur dann möglich, wenn gravierende Gründe vorliegen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 2333 geregelt sind. Dazu zählen zum Beispiel schwere Straftaten des Kindes gegenüber dem Erblasser. Auch wenn ein Kind bereits zu Lebzeiten einen sogenannten „Pflichtteilsverzicht“ erklärt hat, kann es von der Erbfolge ausgeschlossen werden.

Durchsetzung des Pflichtteils

Um den Pflichtteil zu erhalten, müssen die Kinder diesen gegenüber den Erben geltend machen. Hierzu müssen sie innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren aktiv werden. Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Erblasser verstorben ist und das Kind von seiner Enterbung Kenntnis erlangt hat. Die Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs kann unter Umständen komplex sein, insbesondere wenn es um die Bewertung des Nachlasses geht. Eine rechtliche Beratung ist daher oft sinnvoll.

Anrechnung von Schenkungen

Wenn der Erblasser zu Lebzeiten größere Schenkungen an ein Kind vorgenommen hat, kann dies den Pflichtteilsanspruch beeinflussen. Solche Schenkungen werden unter Umständen auf den Pflichtteil angerechnet, was den Anspruch des Kindes entsprechend mindern kann.

Fazit

Kinder sind im deutschen Erbrecht besonders geschützt und können auch dann einen Pflichtteil beanspruchen, wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Der Pflichtteil sichert ihnen einen Mindestanteil am Erbe, der nur unter sehr strengen Voraussetzungen ausgeschlossen werden kann. Es ist wichtig, dass enterbte Kinder ihre Ansprüche rechtzeitig geltend machen, um ihren Pflichtteil zu erhalten. Eine sorgfältige rechtliche Beratung kann dabei helfen, die eigenen Ansprüche durchzusetzen und mögliche Komplikationen zu vermeiden.

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