Pflichtteil Erbe Kinder enterbt
Wenn Kinder durch ein Testament oder einen Erbvertrag enterbt werden, haben sie dennoch das Recht, ihren Pflichtteil einzufordern. Der Pflichtteil ist ein gesetzlich festgelegter Mindestanteil am Erbe, den Kinder, unabhängig vom letzten Willen des Erblassers, geltend machen können.
Was bedeutet es, enterbt zu sein?
Enterbt zu sein bedeutet, dass der Erblasser ausdrücklich festgelegt hat, dass ein Kind (oder mehrere Kinder) keinen Anteil am Nachlass erhalten soll. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, sei es aufgrund von familiären Konflikten oder weil der Erblasser entschieden hat, das Vermögen anderweitig zu verteilen. Dennoch bleibt der Pflichtteilanspruch bestehen.
Der Pflichtteil für enterbte Kinder
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den das Kind erhalten hätte, wenn kein Testament existiert hätte. Dieser Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch – das bedeutet, das Kind hat keinen Anspruch auf bestimmte Gegenstände oder Immobilien aus dem Nachlass, sondern auf einen bestimmten Geldbetrag, der sich aus dem Wert des gesamten Nachlasses ergibt.
Wie wird der Pflichtteil geltend gemacht?
Um den Pflichtteil einzufordern, muss das enterbte Kind seinen Anspruch gegenüber den Erben schriftlich geltend machen. Es ist ratsam, sich hierbei von einem Anwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass der Anspruch korrekt berechnet und durchgesetzt wird. Der Anspruch verjährt in der Regel nach drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Erbfall eingetreten ist und das Kind von seiner Enterbung Kenntnis erlangt hat.
Warum den Pflichtteil einfordern?
Auch wenn es emotional schwierig sein kann, den Pflichtteil einzufordern, insbesondere wenn dies gegen den ausdrücklichen Willen des Erblassers geschieht, ist es ein Schritt, den viele als notwendig erachten. Der Pflichtteil stellt sicher, dass enterbte Kinder nicht vollständig vom Erbe ausgeschlossen werden und zumindest einen Mindestanteil erhalten. Dieses Geld kann eine wichtige finanzielle Absicherung bieten und verhindert, dass das Kind ungerecht behandelt wird.
Fazit
Kinder, die durch ein Testament enterbt wurden, sollten ihren Pflichtteil nicht ungenutzt lassen. Der Pflichtteil ist ein rechtlich gesicherter Anspruch, der den enterbten Kindern einen Teil des Erbes zusichert. Die Erfahrung zeigt, dass es sich lohnt, diesen Anspruch geltend zu machen, um finanzielle Ungerechtigkeiten zu vermeiden und die eigenen Rechte durchzusetzen. Mit der Unterstützung eines Anwalts kann dieser Prozess effektiv und erfolgreich bewältigt werden.
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