Startseite
>
News
>
Pflichtteil Erbe 3 Kinder

Pflichtteil Erbe 3 Kinder

Pflichtteil Erbe 3 Kinder
Autor:
Julian Tietze
Rechtsanwalt

Pflichtteil im Erbrecht: Was steht drei Kindern zu?

Das deutsche Erbrecht sieht vor, dass nahe Angehörige auch dann einen Mindestanteil am Erbe erhalten, wenn sie im Testament oder Erbvertrag nicht bedacht wurden. Dieser Mindestanteil ist als Pflichtteil bekannt und spielt eine wichtige Rolle im Erbfall, insbesondere wenn drei Kinder betroffen sind.

Was ist der Pflichtteil? Pflichtteil Erbe 3 Kinder?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Anspruch auf einen Teil des Erbes, der bestimmten nahen Angehörigen zusteht. Dazu zählen in erster Linie die Kinder des Erblassers, der Ehepartner und unter bestimmten Umständen auch die Eltern des Erblassers. Der Pflichtteil sichert diesen Personen eine Mindestbeteiligung am Nachlass, selbst wenn der Erblasser sie im Testament oder Erbvertrag übergangen oder auf einen kleineren Erbanteil gesetzt hat.

Höhe des Pflichtteils

Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Um den Pflichtteil zu berechnen, wird zuerst der gesetzliche Erbteil ermittelt, den die Kinder erhalten hätten, wenn kein Testament vorhanden wäre.

Beispiel:

  • Der Erblasser hinterlässt drei Kinder und keinen Ehepartner.
  • Nach gesetzlicher Erbfolge würden die Kinder zu gleichen Teilen erben, d.h. jedes Kind hätte Anspruch auf ein Drittel des Nachlasses.
  • Der Pflichtteil beträgt die Hälfte dieses gesetzlichen Erbteils.

Das bedeutet, dass jedes der drei Kinder einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von einem Sechstel des Nachlasses hat.

Pflichtteil bei drei Kindern

Wenn ein Erblasser drei Kinder hat und diese im Testament beispielsweise enterbt oder nur geringfügig bedacht hat, steht jedem der Kinder ein Pflichtteil zu. Der Anspruch auf den Pflichtteil setzt sich zusammen aus:

  • Ermittlung des Nachlasswerts: Zuerst wird der gesamte Nachlass des Erblassers bewertet, einschließlich Immobilien, Kontoguthaben, Wertgegenständen usw.
  • Ermittlung des Pflichtteilsanspruchs: Jedes Kind hat Anspruch auf die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils, was bei drei Kindern jeweils ein Sechstel des Nachlasses bedeutet.

Beispielrechnung:

Angenommen, der Nachlass hat einen Wert von 600.000 Euro. Ohne Testament würde jedes der drei Kinder 200.000 Euro erhalten. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte, also 100.000 Euro pro Kind.

Geltendmachung des Pflichtteils

Kinder, die ihren Pflichtteil einfordern möchten, müssen dies aktiv tun, da der Pflichtteil nicht automatisch ausgezahlt wird. Es ist ratsam, zunächst den Erben des Nachlasses schriftlich zur Auskunft über den Nachlass aufzufordern und anschließend den Pflichtteilsanspruch geltend zu machen. Wenn der Erbe nicht freiwillig zahlt, kann der Pflichtteil auch gerichtlich eingefordert werden.

{{pflichtteil-einfordern="/component-reserver"}}

Jetzt Beratung anfragen

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung und entwickeln gemeinsam die optimale Strategie für Ihren Fall. Kontaktieren Sie uns noch heute – wir sind für Sie da.
Erfahrene Anwälte für Verbraucherrecht
Schnelle und effiziente Fallbearbeitung
Kostenfreie und unverbindlicher Schnellcheck
Persönliche Ansprechpartner:
Ein kleines Bild von Jobst Ehrentraut, Partner bei TES-Partner
Jobst Ehrentraut
Rechtsanwalt
Ein kleines Bild von Julian Tietze, Partner bei TES-Partner
Julian Tietze
Rechtsanwalt
Ein kleines Bild von Florian Enders, Partner bei TES-Partner
Florian Enders
Steuerberater
Ein kleines Bild von Christina Bender, Partner bei TES-Partner
Christina Bender
Rechtsanwältin

Kontaktformular

Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.