Pflichtteil Eltern trotz Testament
In Deutschland stellt der Pflichtteil eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Erbe dar, die bestimmten nahen Angehörigen auch dann zusteht, wenn sie im Testament nicht berücksichtigt wurden. Zu diesen pflichtteilsberechtigten Personen gehören unter anderem die Eltern des Erblassers, falls dieser kinderlos verstirbt. Viele fragen sich, was ist der Pflichtteil für Eltern trotz Testament?
Pflichtteil für Eltern trotz Testament
Auch wenn der Erblasser in seinem Testament verfügt hat, dass die Eltern nicht erben sollen, steht diesen dennoch ein Pflichtteil zu, sofern sie nicht enterbt wurden. Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das bedeutet, dass die Eltern in einem solchen Fall die Hälfte des Erbes, das ihnen nach der gesetzlichen Erbfolge zugestanden hätte, als Pflichtteil geltend machen können.
Berechnung des Pflichtteils
Um den Pflichtteil zu berechnen, wird zunächst ermittelt, wie hoch der gesetzliche Erbteil der Eltern ohne Testament wäre. Sind beide Elternteile noch am Leben und gibt es keine weiteren gesetzlichen Erben, wie beispielsweise Geschwister des Erblassers, hätten die Eltern nach gesetzlicher Erbfolge Anspruch auf die gesamte Erbschaft zu gleichen Teilen. Der Pflichtteil wäre demnach die Hälfte dieses gesetzlichen Erbteils.
Ausschluss des Pflichtteils
Der Pflichtteil der Eltern kann nur in besonderen Fällen ausgeschlossen werden. Dies ist in § 2333 BGB geregelt und setzt gravierende Verfehlungen der Eltern voraus, wie etwa schwere Straftaten gegen den Erblasser. Das alleinige Vorliegen eines Testaments, in dem die Eltern nicht bedacht wurden, reicht jedoch nicht aus, um den Pflichtteil zu verwehren.
Anspruchsdurchsetzung
Sollten die Eltern von ihrem Pflichtteilsanspruch Gebrauch machen wollen, müssen sie diesen gegenüber den Erben geltend machen. Hierbei empfiehlt sich oftmals die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt, um den Anspruch rechtssicher zu berechnen und durchzusetzen.
Verjährung des Pflichtteilsanspruchs
Es ist wichtig zu beachten, dass der Pflichtteilsanspruch innerhalb von drei Jahren nach dem Tod des Erblassers verjährt. Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Erblasser verstorben ist und die Eltern von ihrer Enterbung Kenntnis erlangt haben.
Fazit
Auch wenn ein Erblasser seine Eltern im Testament nicht berücksichtigt, haben diese unter bestimmten Voraussetzungen dennoch einen Anspruch auf einen Pflichtteil. Dieser Anspruch dient dem Schutz der Familie und soll verhindern, dass nahe Angehörige komplett vom Erbe ausgeschlossen werden. Wer diesen Anspruch verhindern möchte, muss entweder besonders schwerwiegende Gründe nachweisen oder durch rechtzeitige rechtliche Gestaltung den Nachlass so planen, dass die Eltern auf ihren Pflichtteil verzichten. Hierzu ist eine umfassende rechtliche Beratung notwendig.
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