Startseite
>
News
>
Pflichtteil einklagen: Wer trägt die Kosten?

Pflichtteil einklagen: Wer trägt die Kosten?

Pflichtteil einklagen: Wer trägt die Kosten?
Autor:
Julian Tietze
Rechtsanwalt

Pflichtteil einklagen: Wer trägt die Kosten?

Das Einklagen des Pflichtteils kann für den Enterbten oder Pflichtteilsberechtigten eine nervenaufreibende Angelegenheit sein. Ein zentraler Punkt dabei ist die Frage, wer die Kosten eines solchen Verfahrens trägt und welche finanziellen Risiken damit verbunden sind.

Kostenverteilung im Prozess

Grundsätzlich gilt in Deutschland: Wer im Prozess unterliegt, trägt die Kosten. Das bedeutet, wenn Sie als Kläger Ihren Anspruch auf den Pflichtteil gerichtlich durchsetzen wollen, aber den Prozess verlieren, müssen Sie die gesamten Kosten tragen. Dazu gehören nicht nur die eigenen Anwaltskosten, sondern auch die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Gegenseite.

Vorleistung von Anwalts- und Gerichtskosten

Ein weiteres Problem ist, dass die Anwalts- und Gerichtskosten vorgestreckt werden müssen. Dies kann schnell eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, insbesondere wenn es um hohe Streitwerte geht. Wer diese Kosten nicht vorstrecken möchte oder kann, steht vor einem Problem, das den Zugang zu einem gerichtlichen Verfahren erheblich erschweren kann.

Verfahrenskostenhilfe und Prozesskostenfinanzierung

Für Personen, die nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, gibt es zwei mögliche Lösungen: Verfahrenskostenhilfe (VKH) und Prozesskostenfinanzierung.

  • Verfahrenskostenhilfe (VKH): Diese staatliche Unterstützung kommt in Betracht, wenn der Kläger finanziell nicht in der Lage ist, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Antragsteller muss nachweisen, dass er die Kosten nicht selbst aufbringen kann und dass die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Wird die VKH bewilligt, übernimmt der Staat die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten. Allerdings wird die VKH nicht automatisch für die gegnerischen Anwaltskosten gewährt, wenn der Prozess verloren wird.

  • Prozesskostenfinanzierung: Eine andere Möglichkeit bietet die Prozesskostenfinanzierung durch private Anbieter. Hierbei übernimmt der Finanzierer die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten. Im Falle einer Niederlage zahlt der Finanzierer auch die Kosten der Gegenseite. Der große Vorteil: Der Kläger geht kein Kostenrisiko ein. Der Nachteil ist jedoch, dass im Erfolgsfall ein Anteil der eingeklagten Summe an den Prozesskostenfinanzierer abgetreten werden muss – meist etwa 25%.

Fazit: Klagen ohne Kostenrisiko

Durch die Prozesskostenfinanzierung kann ein Pflichtteilsberechtigter ohne finanzielles Risiko seine Ansprüche einklagen. Sollte der Prozess gewonnen werden, erhält der Finanzierer einen Anteil der erstrittenen Summe. Im Falle einer Niederlage bleibt der Kläger von sämtlichen Kosten verschont. Dies ist insbesondere für Enterbte eine wertvolle Möglichkeit, ihr Recht durchzusetzen, ohne sich vor hohen Prozesskosten fürchten zu müssen.

{{pflichtteil-einfordern="/component-reserver"}}

Jetzt Beratung anfragen

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung und entwickeln gemeinsam die optimale Strategie für Ihren Fall. Kontaktieren Sie uns noch heute – wir sind für Sie da.
Erfahrene Anwälte für Verbraucherrecht
Schnelle und effiziente Fallbearbeitung
Kostenfreie und unverbindlicher Schnellcheck
Persönliche Ansprechpartner:
Ein kleines Bild von Jobst Ehrentraut, Partner bei TES-Partner
Jobst Ehrentraut
Rechtsanwalt
Ein kleines Bild von Julian Tietze, Partner bei TES-Partner
Julian Tietze
Rechtsanwalt
Ein kleines Bild von Florian Enders, Partner bei TES-Partner
Florian Enders
Steuerberater
Ein kleines Bild von Christina Bender, Partner bei TES-Partner
Christina Bender
Rechtsanwältin

Kontaktformular

Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.