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Pflichtteil einklagen: Schritt für Schritt

Pflichtteil einklagen: Schritt für Schritt

Pflichtteil einklagen: Schritt für Schritt
Autor:
Julian Tietze
Rechtsanwalt

Pflichtteil einklagen: Schritt für Schritt

Das Einklagen des Pflichtteils kann erforderlich werden, wenn ein Pflichtteilsberechtigter, wie z. B. ein Kind oder ein Ehepartner, im Testament nicht berücksichtigt wurde oder weniger als den gesetzlichen Pflichtteil erhalten soll. In diesem Prozess gibt es mehrere wichtige Schritte, die beachtet werden müssen, um den Anspruch erfolgreich durchzusetzen.

1. Aufforderung zur Auskunft

Bevor der Pflichtteil eingeklagt werden kann, muss der Erbe zunächst zur Auskunft über den Nachlass aufgefordert werden. Diese Auskunftspflicht umfasst:

  • Eine vollständige Aufstellung aller Vermögenswerte des Verstorbenen, wie Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere und sonstige wertvolle Gegenstände.
  • Eine Liste der Verbindlichkeiten, die den Nachlass belasten.
  • Angaben über Schenkungen, die der Erblasser innerhalb der letzten zehn Jahre vor seinem Tod vorgenommen hat, da diese bei der Berechnung des Pflichtteils relevant sein können.

Diese Aufforderung zur Auskunft sollte schriftlich erfolgen und eine angemessene Frist zur Antwortsetzung enthalten (z. B. zwei bis vier Wochen).

2. Berechnung des Pflichtteils

Sobald die Auskunft vorliegt, kann der Pflichtteil berechnet werden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den der Pflichtteilsberechtigte ohne Testament erhalten hätte. Dabei wird der gesamte Nachlasswert herangezogen, abzüglich der Verbindlichkeiten. Der Berechnung kann kompliziert sein, insbesondere wenn Schenkungen berücksichtigt werden müssen.

3. Erhebung der Stufenklage bei verweigerter Auskunft

Wenn der Erbe die geforderte Auskunft verweigert oder unvollständige Angaben macht, kann der Pflichtteilsberechtigte eine sogenannte Stufenklage erheben. Die Stufenklage gliedert sich in mehrere Schritte:

  • Erste Stufe: Der Erbe wird zur Auskunftserteilung über den Nachlass verpflichtet.
  • Zweite Stufe: Auf Basis dieser Auskunft wird der genaue Pflichtteilsanspruch berechnet.
  • Dritte Stufe: Schließlich wird der Pflichtteilsanspruch in der Höhe, wie er berechnet wurde, eingeklagt.

Diese gestufte Vorgehensweise stellt sicher, dass der Pflichtteilsberechtigte alle notwendigen Informationen erhält, um seinen Anspruch vollständig geltend machen zu können.

4. Prozesskostenfinanzierung und spezialisierte Anwälte

Der Weg zur Einklagung des Pflichtteils kann mit finanziellen Risiken verbunden sein, insbesondere wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Es gibt jedoch spezialisierte Anwälte, die sich auf Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche fokussiert haben. Diese Experten können nicht nur eine kompetente Beratung und Vertretung bieten, sondern arbeiten häufig auch mit Prozesskostenfinanzierern zusammen.

Durch eine Prozesskostenfinanzierung können die Kostenrisiken minimiert werden. In solchen Fällen übernimmt der Prozesskostenfinanzierer die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten im Austausch für eine prozentuale Beteiligung am erstrittenen Pflichtteil. Das bedeutet, dass der Pflichtteilsberechtigte auch ohne eigenes Kostenrisiko seinen Anspruch durchsetzen kann.

Fazit

Das Einklagen des Pflichtteils erfordert ein strukturiertes Vorgehen, beginnend mit der Aufforderung zur Auskunft über den Nachlass. Wenn der Erbe die Auskunft verweigert, bietet die Stufenklage eine rechtliche Möglichkeit, diese Informationen einzufordern und den Pflichtteil gerichtlich geltend zu machen. Mithilfe von spezialisierten Anwälten und der Option der Prozesskostenfinanzierung können Pflichtteilsberechtigte ihren Anspruch effektiv und ohne eigenes Kostenrisiko durchsetzen.

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