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Pflichtteil einfordern, wenn ein Elternteil noch lebt

Pflichtteil einfordern, wenn ein Elternteil noch lebt

Pflichtteil einfordern, wenn ein Elternteil noch lebt
Autor:
Julian Tietze
Rechtsanwalt

Pflichtteil einfordern, wenn ein Elternteil noch lebt

Wenn ein Elternteil verstorben ist und der andere Elternteil noch lebt, haben die Kinder des Verstorbenen dennoch das Recht, ihren Pflichtteil einzufordern, falls sie im Testament nicht berücksichtigt wurden oder weniger als den gesetzlichen Pflichtteil erhalten sollen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die in diesem Zusammenhang beachtet werden sollten:

1. Pflichtteilsanspruch der Kinder

Kinder sind pflichtteilsberechtigte Erben, das heißt, sie haben einen Anspruch auf einen bestimmten Mindestanteil des Nachlasses, auch wenn der verstorbene Elternteil sie im Testament anders bedacht hat. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den das Kind ohne Testament erhalten hätte.

2. Berechnung des Pflichtteils

Die Berechnung des Pflichtteils hängt von der Familienkonstellation ab:

  • Wenn der verstorbene Elternteil mit einem Ehepartner (oder eingetragenen Lebenspartner) verheiratet war: Der Ehepartner erbt gemäß gesetzlicher Erbfolge in der Regel die Hälfte des Nachlasses, während die Kinder die andere Hälfte zu gleichen Teilen unter sich aufteilen. Der Pflichtteil eines Kindes entspricht dann der Hälfte seines gesetzlichen Erbteils. Wenn es z. B. zwei Kinder gibt, erhalten diese nach gesetzlicher Erbfolge jeweils ein Viertel des Nachlasses. Der Pflichtteil würde dann jeweils ein Achtel des Nachlasses betragen.
  • Wenn der verstorbene Elternteil nicht verheiratet war: In diesem Fall erben die Kinder den gesamten Nachlass zu gleichen Teilen. Der Pflichtteil jedes Kindes beträgt dann die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils.

3. Geltendmachung des Pflichtteils

Um den Pflichtteil einzufordern, muss das Kind aktiv werden. Dies geschieht durch eine formlose, aber eindeutige Aufforderung gegenüber dem oder den Erben (z. B. dem überlebenden Elternteil), den Pflichtteil auszuzahlen. Es ist wichtig, dass diese Forderung klar formuliert und am besten schriftlich erfolgt, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

4. Verjährung des Pflichtteilsanspruchs

Der Anspruch auf den Pflichtteil verjährt nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem das Kind vom Tod des Elternteils und von seiner Enterbung oder Benachteiligung im Testament Kenntnis erlangt hat.

5. Besondere Überlegungen

Wenn das überlebende Elternteil weiterhin in einer Immobilie lebt, die Teil des Nachlasses ist, oder wenn es für die Absicherung des überlebenden Elternteils finanziell notwendig ist, kann es ratsam sein, sich mit den anderen Erben auf eine Stundung oder anderweitige Lösung zu einigen. In vielen Fällen kann eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, die den Interessen aller Beteiligten gerecht wird.

Fazit

Kinder haben auch dann Anspruch auf ihren Pflichtteil, wenn ein Elternteil noch lebt. Der Pflichtteil muss aktiv eingefordert werden, und es ist wichtig, die Verjährungsfristen im Auge zu behalten. In komplizierten Fällen oder bei Konflikten mit dem überlebenden Elternteil oder anderen Erben kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein, um die Ansprüche zu klären und eine faire Lösung zu finden.

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