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Pflichtteil berechnen 2 Kinder

Pflichtteil berechnen 2 Kinder

Pflichtteil berechnen 2 Kinder
Autor:
Julian Tietze
Rechtsanwalt

Pflichtteil berechnen 2 Kinder - Pflichtteil Berechnen: Was steht zwei Kindern zu?

Das Erbrecht in Deutschland stellt sicher, dass nahe Angehörige, insbesondere Kinder, im Erbfall nicht vollständig enterbt werden können. Dies wird durch den sogenannten Pflichtteil gewährleistet. Wenn ein Erblasser zwei Kinder hinterlässt, ist es wichtig zu verstehen, wie der Pflichtteil berechnet wird und wie hoch der Anteil für jedes Kind ausfällt.

Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich verankerter Anspruch auf einen Teil des Erbes, den bestimmte nahe Angehörige, wie Kinder oder Ehepartner, geltend machen können. Der Pflichtteil dient als Schutzmechanismus, um sicherzustellen, dass diese Personen trotz eines Testaments, das sie möglicherweise benachteiligt, zumindest einen Mindestanteil am Nachlass erhalten.

Höhe des Pflichtteils

Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Um den Pflichtteil zu berechnen, wird zunächst ermittelt, wie groß der gesetzliche Erbteil wäre, wenn kein Testament vorliegt.

Beispiel:

  • Der Erblasser hinterlässt zwei Kinder und keinen Ehepartner.
  • Nach gesetzlicher Erbfolge würden die beiden Kinder den gesamten Nachlass zu gleichen Teilen erben, also je die Hälfte des Nachlasses.
  • Der Pflichtteil beträgt die Hälfte dieses gesetzlichen Erbteils.

Das bedeutet, dass jedes der beiden Kinder einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von einem Viertel des Nachlasses hat.

Pflichtteil bei zwei Kindern

Wenn der Erblasser zwei Kinder hat und diese im Testament übergangen oder mit einem geringeren Erbteil bedacht hat, haben beide Kinder Anspruch auf ihren Pflichtteil. Die Berechnung erfolgt wie folgt:

  • Ermittlung des Nachlasswerts: Zuerst wird der gesamte Nachlass des Erblassers bewertet, einschließlich aller Vermögenswerte wie Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere und anderen Werten.
  • Ermittlung des gesetzlichen Erbteils: Da es zwei Kinder gibt und kein Ehepartner vorhanden ist, beträgt der gesetzliche Erbteil für jedes Kind die Hälfte des Nachlasses.
  • Berechnung des Pflichtteils: Der Pflichtteil für jedes Kind beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also ein Viertel des Nachlasses.

Beispielrechnung:

Angenommen, der Nachlasswert beträgt 400.000 Euro. Ohne Testament würden die beiden Kinder je 200.000 Euro erhalten. Der Pflichtteil beträgt davon die Hälfte, also 100.000 Euro pro Kind.

Geltendmachung des Pflichtteils

Kinder, die ihren Pflichtteil einfordern möchten, müssen dies aktiv tun, indem sie ihren Anspruch geltend machen. Es ist oft erforderlich, die Erben zunächst schriftlich zur Auskunft über den Nachlass aufzufordern. Sollten die Erben den Pflichtteil nicht freiwillig auszahlen, kann der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden.

Fazit

Bei zwei Kindern beträgt der Pflichtteil jeweils ein Viertel des Nachlasses. Es ist wichtig, den Pflichtteilsanspruch rechtzeitig geltend zu machen und sich bei Bedarf juristisch beraten zu lassen, um die eigenen Rechte zu sichern.

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