Startseite
>
News
>
Offenbarungseid und Vermögensauskunft: Was Sie wissen müssen

Offenbarungseid und Vermögensauskunft: Was Sie wissen müssen

Offenbarungseid und Vermögensauskunft: Was Sie wissen müssen
Autor:
Julian Tietze
Rechtsanwalt

Offenbarungseid und Vermögensauskunft: Was Sie wissen müssen

Wenn ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, kann der Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen den sogenannten Offenbarungseid oder die Vermögensauskunft verlangen. Diese Maßnahmen dienen dazu, die finanzielle Situation des Schuldners offenzulegen, sodass der Gläubiger Informationen über dessen Vermögenswerte erhält. Doch was genau bedeuten diese Begriffe, und wie kann ein Anwalt dabei unterstützen?

Was ist der Offenbarungseid?

Der Begriff Offenbarungseid wird umgangssprachlichverwendet, um das Verfahren der Vermögensauskunft zu beschreiben. Imjuristischen Kontext hat der Offenbarungseid seine Bedeutung verloren und wurdedurch die Vermögensauskunft ersetzt, die heute als offizielleBezeichnung für das Verfahren dient. Bei der Vermögensauskunft handelt es sichum eine verpflichtende Erklärung des Schuldners über seine finanziellenVerhältnisse. Der Schuldner muss dabei alle seine Vermögenswerte und Einkünfteoffenlegen, damit der Gläubiger nachvollziehen kann, ob und welcheVermögenswerte zur Begleichung der Schulden herangezogen werden können.

Wann wird eine Vermögensauskunft verlangt?

Eine Vermögensauskunft kann im Rahmen einesZwangsvollstreckungsverfahrens beantragt werden, wenn der Schuldner seineForderungen trotz Mahnung und gerichtlichem Urteil nicht bezahlt. DerGerichtsvollzieher fordert den Schuldner dann auf, eine eidesstattlicheErklärung über seine Vermögensverhältnisse abzugeben. Dies ist in der Regel derletzte Schritt vor weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, wie der Pfändungvon Konten oder Löhnen.

Die Vermögensauskunft soll dem Gläubiger ermöglichen, genauzu erkennen, ob der Schuldner pfändbare Vermögenswerte besitzt oder obbeispielsweise eine Lohnpfändung möglich ist. Für den Schuldner kann dieAbgabe der Vermögensauskunft schwerwiegende Konsequenzen haben, da er beifalschen Angaben strafrechtlich verfolgt werden kann.

Welche Informationen werden in der Vermögensauskunft offengelegt?

Bei der Abgabe der Vermögensauskunft muss der Schuldner detaillierte Angaben zu seinen Einkünften, Bankkonten, Immobilien, Fahrzeugen und weiteren Vermögenswerten machen. Auch eventuelle Schuldenbei anderen Gläubigern sowie bestehende Unterhaltspflichten müssen offen gelegt werden. Der Schuldner wird außerdem dazu verpflichtet, anzugeben, ob er in naher Zukunft Vermögenswerte erwarten kann, etwa durch Erbschaften oder Bonuszahlungen.

Wie kann ein Anwalt im Zusammenhang mit der Vermögensauskunft helfen?

Ein Anwalt kann sowohl Gläubigern als auch Schuldnern in dieser Situation wertvolle Unterstützung bieten. Für Gläubiger kann ein Anwalt sicherstellen, dass der Antrag auf Vermögensauskunft korrekt gestellt wird und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden, falls der Schuldner sich weigert, die Auskunft zu erteilen. Sollte der Schuldnerfalsche oder unvollständige Angaben machen, kann der Anwalt dabei helfen, eine Strafanzeige wegen Vermögensverschleierung zu erstatten.

Fazit: Offenbarungseid und Vermögensauskunft – wichtige Instrumente im Inkassoverfahren

Die Vermögensauskunft, früher bekannt als Offenbarungseid, ist ein entscheidendes Instrument für Gläubiger, um Informationen über das Vermögen des Schuldners zu erhalten. Sie ermöglicht es, gezielt gegen vorhandene Vermögenswerte vorzugehen. Gleichzeitig ist sie für den Schuldner eine verpflichtende Maßnahme, die bei falschen Angaben zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen kann. In beiden Fällen kann ein Anwalt die beteiligten Parteien effektiv unterstützen und dafür sorgen, dass ihre Rechte gewahrt bleiben.

{{inkasso-und-forderungsmanagement="/component-reserver"}}

Jetzt Beratung anfragen

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung und entwickeln gemeinsam die optimale Strategie für Ihren Fall. Kontaktieren Sie uns noch heute – wir sind für Sie da.
Erfahrene Anwälte für Verbraucherrecht
Schnelle und effiziente Fallbearbeitung
Kostenfreie und unverbindlicher Schnellcheck
Persönliche Ansprechpartner:
Ein kleines Bild von Jobst Ehrentraut, Partner bei TES-Partner
Jobst Ehrentraut
Rechtsanwalt
Ein kleines Bild von Julian Tietze, Partner bei TES-Partner
Julian Tietze
Rechtsanwalt
Ein kleines Bild von Florian Enders, Partner bei TES-Partner
Florian Enders
Steuerberater
Ein kleines Bild von Christina Bender, Partner bei TES-Partner
Christina Bender
Rechtsanwältin

Kontaktformular

Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.