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Muss man Pflichtteil einklagen?

Muss man Pflichtteil einklagen?

Muss man Pflichtteil einklagen?
Autor:
Julian Tietze
Rechtsanwalt

Muss man Pflichtteil einklagen?

Die Frage, ob man den Pflichtteil einklagen muss, stellt sich häufig, wenn Erben nicht freiwillig den Pflichtteilsanspruch erfüllen. Wenn der Versuch, den Pflichtteil außergerichtlich geltend zu machen, scheitert, bleibt oft nur der Rechtsweg. In diesem Artikel erklären wir, wann eine Klage notwendig wird und welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt, insbesondere durch Anwälte und Prozesskostenfinanzierung.

Wann muss man den Pflichtteil einklagen?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich geregelter Anspruch, der bestimmten nahen Angehörigen des Verstorbenen zusteht. Doch was tun, wenn die Erben nicht kooperieren? Hier sind die Schritte und Szenarien, die zur Notwendigkeit einer Klage führen können:

  1. Fehlende oder unzureichende Auskunft:
    • Wenn die Erben die geforderte Auskunft über den Nachlass nicht oder nur unvollständig erteilen, bleibt oft nur der Klageweg. Die Auskunft ist notwendig, um den genauen Wert des Pflichtteils zu ermitteln.
  2. Keine Zahlung des Pflichtteils:
    • Wenn die Erben trotz Aufforderung die Auszahlung des Pflichtteils verweigern oder hinauszögern, muss der Pflichtteilsberechtigte seine Ansprüche gerichtlich durchsetzen.
  3. Ergebnislose außergerichtliche Bemühungen:
    • Sollte der Musterbrief zur Geltendmachung des Pflichtteils keine Wirkung zeigen und die Erben sich weiterhin querstellen, ist eine Klage der nächste Schritt.

Unterstützung durch Anwälte

Eine anwaltliche Unterstützung kann in diesem Prozess sehr hilfreich sein. Ein Anwalt kann:

  • Rechtliche Beratung bieten: In einer kostenlosen Erstberatung kann der Anwalt die Erfolgsaussichten einer Klage einschätzen und die besten Schritte empfehlen.
  • Fachkenntnis einbringen: Mit tiefgehendem Wissen im Erbrecht kann der Anwalt die rechtlichen Aspekte optimal nutzen und die Chancen auf Erfolg erhöhen.
  • Vertretung vor Gericht: Der Anwalt übernimmt die Prozessführung und sorgt dafür, dass alle notwendigen Schritte korrekt und fristgerecht erfolgen.

Prozesskostenfinanzierung

Für viele Pflichtteilsberechtigte stellt sich die Frage nach den Kosten einer Klage. Hier kann die Prozesskostenfinanzierung eine Lösung bieten:

  • Prozesskostenfinanzierung: Diese ermöglicht es, eine Klage ohne eigenes Kostenrisiko zu führen. Der Finanzierer übernimmt die Verfahrenskosten und erhält im Erfolgsfall einen Anteil des erstrittenen Betrags.
  • Keine Vorabkosten: Der Pflichtteilsberechtigte muss keine eigenen Mittel aufbringen, was den Zugang zum Recht erleichtert.

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