Startseite
>
News
>
Muss man das Haus verkaufen, um Pflichtteil auszuzahlen?

Muss man das Haus verkaufen, um Pflichtteil auszuzahlen?

Muss man das Haus verkaufen, um Pflichtteil auszuzahlen?
Autor:
Julian Tietze
Rechtsanwalt

Muss man das Haus verkaufen, um Pflichtteil auszuzahlen?

Ob ein Haus verkauft werden muss, um einen Pflichtteil auszuzahlen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier sind einige Überlegungen und Optionen, die in Betracht gezogen werden können:

Bewertung des Nachlasses

Zunächst muss der Gesamtwert des Nachlasses ermittelt werden, einschließlich des Werts des Hauses. Der Pflichtteilsberechtigte hat Anspruch auf einen bestimmten Geldbetrag, der aus diesem Gesamtwert berechnet wird.

Liquidität des Nachlasses

Eine wichtige Frage ist, ob der Nachlass genügend liquide Mittel enthält, um den Pflichtteil auszuzahlen, ohne das Haus verkaufen zu müssen. Wenn genügend Bargeld oder andere liquide Vermögenswerte vorhanden sind, kann der Pflichtteil daraus beglichen werden.

Einvernehmliche Lösungen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Pflichtteil zu zahlen, ohne das Haus verkaufen zu müssen:

  1. Ratenzahlung: Der Alleinerbe kann sich mit dem Pflichtteilsberechtigten auf eine Ratenzahlung einigen.
  2. Belastung des Hauses: Der Alleinerbe könnte eine Hypothek auf das Haus aufnehmen, um den Pflichtteil auszuzahlen.
  3. Teilungsversteigerung vermeiden: Wenn alle Beteiligten einverstanden sind, kann eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, um eine Teilungsversteigerung zu vermeiden.

Zustimmung des Pflichtteilsberechtigten

In einigen Fällen kann der Pflichtteilsberechtigte auf die sofortige Auszahlung seines Anspruchs verzichten oder sich mit einer späteren Auszahlung einverstanden erklären, wenn das Haus nicht verkauft werden soll.

Rechtliche Schritte und Möglichkeiten

Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die beste Vorgehensweise zu ermitteln. Ein Anwalt kann dabei helfen, eine für alle Parteien akzeptable Lösung zu finden und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Beispiel

Ein Erblasser hinterlässt ein Haus im Wert von 500.000 Euro und Bargeld in Höhe von 50.000 Euro. Ein enterbtes Kind hat Anspruch auf einen Pflichtteil von 25% des Nachlasswerts (d.h. 137.500 Euro). Wenn das Bargeld nicht ausreicht, um den Pflichtteil zu zahlen, könnten die Erben:

  • Eine Hypothek aufnehmen.
  • Sich auf eine Ratenzahlung einigen.
  • Andere Vermögenswerte liquidieren.

Fazit

Ob ein Haus verkauft werden muss, um einen Pflichtteil auszuzahlen, hängt von den individuellen Umständen des Nachlasses und den Möglichkeiten der Erben ab. Eine einvernehmliche Lösung, juristische Beratung und die Prüfung aller Alternativen können dazu beitragen, dass ein Verkauf des Hauses vermieden werden kann.

{{pflichtteil-einfordern="/component-reserver"}}

Jetzt Beratung anfragen

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung und entwickeln gemeinsam die optimale Strategie für Ihren Fall. Kontaktieren Sie uns noch heute – wir sind für Sie da.
Erfahrene Anwälte für Verbraucherrecht
Schnelle und effiziente Fallbearbeitung
Kostenfreie und unverbindlicher Schnellcheck
Persönliche Ansprechpartner:
Ein kleines Bild von Jobst Ehrentraut, Partner bei TES-Partner
Jobst Ehrentraut
Rechtsanwalt
Ein kleines Bild von Julian Tietze, Partner bei TES-Partner
Julian Tietze
Rechtsanwalt
Ein kleines Bild von Florian Enders, Partner bei TES-Partner
Florian Enders
Steuerberater
Ein kleines Bild von Christina Bender, Partner bei TES-Partner
Christina Bender
Rechtsanwältin

Kontaktformular

Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.