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Kündigung wegen Krankheit – Was bedeutet das für unbefristete Verträge?

Kündigung wegen Krankheit – Was bedeutet das für unbefristete Verträge?

Kündigung wegen Krankheit – Was bedeutet das für unbefristete Verträge?
Autor:
Julian Tietze
Rechtsanwalt

Kündigung wegen Krankheit – Was bedeutet das für unbefristete Verträge?

Eine Kündigung aufgrund von Krankheit ist ein besonders sensibles Thema im Arbeitsrecht und stellt hohe Hürden für den Arbeitgeber dar, insbesondere wenn es sich um einen unbefristeten Arbeitsvertrag handelt. Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Vertrag genießen in der Regel einen höheren Kündigungsschutz als solche mit einem befristeten Vertrag. In Deutschland gelten für die krankheitsbedingte Kündigung strenge gesetzliche Vorgaben, die sicherstellen sollen, dass eine Kündigung nur in Ausnahmefällen möglich ist.

Was ist eine krankheitsbedingte Kündigung?

Eine krankheitsbedingte Kündigung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund seiner gesundheitlichen Verfassung nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeitsleistung in der erforderlichen Weise zu erbringen und dies für den Arbeitgeber eine erhebliche Beeinträchtigung darstellt. Diese Kündigung ist eine Form der personenbedingten Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), die dann zulässig ist, wenn der Arbeitnehmer die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung dauerhaft nicht mehr erbringen kann.

Voraussetzungen für eine Kündigung wegen Krankheit

Eine Kündigung wegen Krankheit kann nur unter sehr spezifischen Voraussetzungen erfolgen. Diese sind durch die Rechtsprechung streng geregelt, um den Arbeitnehmer vor einer ungerechtfertigten Entlassung zu schützen. Für den Arbeitgeber ist es nicht ausreichend, dass der Arbeitnehmer krank ist; es muss eine dauerhafte oder lang andauernde Einschränkung der Arbeitsfähigkeit vorliegen. Hier sind die wesentlichen Voraussetzungen im Überblick:

  1. Negative Gesundheitsprognose
    Die Kernfrage ist, ob der Arbeitnehmer auch in Zukunft voraussichtlich weiterhin regelmäßig oder langfristig arbeitsunfähig sein wird. Diese Prognose basiert auf den bisherigen Fehlzeiten und den ärztlichen Einschätzungen. Entscheidend ist, ob zu erwarten ist, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft wegen Krankheit ausfällt und ob dies zu einer unzumutbaren Belastung für den Betrieb führt.
  2. Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen
    Die Krankheit muss den betrieblichen Ablauf erheblich stören. Dies kann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer häufig ausfällt und dies zu erheblichen betrieblichen Problemen führt. Beispielsweise entstehen durch häufige Fehlzeiten zusätzliche Kosten für Vertretungen oder Überstunden der übrigen Mitarbeiter.
  3. Interessenabwägung
    Im Rahmen der Interessenabwägung muss geprüft werden, ob die Kündigung für den Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände zumutbar ist. Hierbei spielen das Alter des Arbeitnehmers, seine Betriebszugehörigkeit und die Möglichkeit einer alternativen Beschäftigung im Betrieb eine Rolle. Der Arbeitgeber muss prüfen, ob der Arbeitnehmer beispielsweise auf einem anderen Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann.

Besonderheiten bei unbefristeten Verträgen

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag bietet dem Arbeitnehmer in Deutschland einen erhöhten Schutz vor einer Kündigung. Für den Arbeitgeber bedeutet dies, dass er besonders strenge Maßstäbe einhalten muss, um eine Kündigung durchzusetzen. Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift hier in vollem Umfang, wenn der Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt und der Arbeitnehmer länger als sechs Monate dort tätig ist.

Da der Arbeitnehmer auf unbestimmte Zeit beschäftigt werden soll, sind die Anforderungen an die Begründung einer krankheitsbedingten Kündigung höher. Arbeitgeber müssen umfassend darlegen, warum die Krankheit des Arbeitnehmers eine so schwere Belastung für den Betrieb darstellt, dass eine Weiterbeschäftigung unzumutbar ist.

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

Ein weiteres zentrales Element, das vor einer krankheitsbedingten Kündigung geprüft werden muss, ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein BEM durchzuführen, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist.

Das Ziel des BEM ist es, zu prüfen, wie die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers überwunden werden kann und welche Maßnahmen getroffen werden können, um den Arbeitsplatz zu erhalten. Es soll insbesondere ermittelt werden, ob durch technische oder organisatorische Maßnahmen die Beschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb weiterhin möglich ist. Wird ein BEM nicht durchgeführt, kann dies die Wirksamkeit einer Kündigung beeinträchtigen, da das Fehlen des BEM als Indiz dafür gewertet werden kann, dass der Arbeitgeber nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um die Kündigung zu vermeiden.

Kündigungsschutzklage: Wie wehrt man sich gegen eine krankheitsbedingte Kündigung?

Arbeitnehmer, die eine Kündigung wegen Krankheit erhalten haben, können eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Diese muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung erfolgen. Ziel der Klage ist es, die Unwirksamkeit der Kündigung festzustellen, damit der Arbeitnehmer weiterbeschäftigt wird oder eine Abfindung erwirken kann.

Im Rahmen einer solchen Klage wird das Gericht insbesondere prüfen, ob die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Liegt eine negative Gesundheitsprognose vor?
  • Gibt es eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen?
  • Wurde das betriebliche Eingliederungsmanagement korrekt durchgeführt?
  • Hat der Arbeitgeber alle Alternativen zur Kündigung geprüft?

In vielen Fällen entscheiden Gerichte zugunsten des Arbeitnehmers, insbesondere wenn die krankheitsbedingte Kündigung nicht hinreichend begründet wurde oder das BEM unterlassen wurde.

Fazit: Kündigung wegen Krankheit und unbefristeter Vertrag

Eine Kündigung wegen Krankheit ist rechtlich gesehen nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Insbesondere bei unbefristeten Verträgen genießen Arbeitnehmer einen hohen Kündigungsschutz. Für den Arbeitgeber ist es oftmals schwer nachzuweisen, dass die krankheitsbedingten Ausfälle tatsächlich einen so gravierenden Einfluss auf den Betrieb haben, dass eine Kündigung unvermeidlich ist. Zudem muss der Arbeitgeber durch das betriebliche Eingliederungsmanagement nachweisen, dass er alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um den Arbeitsplatz zu erhalten.

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