Kündigung per WhatsApp: Gültigkeit und rechtliche Fragen
Kündigung per WhatsApp ist ein Thema, das in der heutigen digitalen Welt immer häufiger aufkommt. Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer fragen sich, ob eine Kündigung über WhatsApp rechtlich bindend ist und welche Konsequenzen sich daraus ergeben können.
Gilt WhatsApp als schriftlich?
Im rechtlichen Sinne gilt eine Kündigung per WhatsApp nicht als "schriftlich". Das deutsche Arbeitsrecht verlangt in § 623 BGB, dass eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses schriftlich erfolgen muss. Das bedeutet, dass die Kündigung eigenhändig vom Kündigenden unterschrieben und im Original vorgelegt werden muss. WhatsApp oder andere elektronische Nachrichtenformen erfüllen dieses Kriterium nicht.
Ist eine Kündigung per WhatsApp gültig?
Eine Kündigung per WhatsApp ist in der Regel nicht gültig. Da das Gesetz eine Schriftform vorschreibt, ist eine Kündigung, die nur per WhatsApp oder einem ähnlichen Dienst ausgesprochen wird, unwirksam. Dies gilt sowohl für Kündigungen seitens des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers.
Kann man per WhatsApp kündigen?
Rein technisch gesehen kann man natürlich per WhatsApp eine Kündigung aussprechen oder empfangen. Rechtlich jedoch ist diese Form der Kündigung unwirksam. Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter per WhatsApp kündigen, riskieren, dass diese Kündigung vor Gericht angefochten wird und möglicherweise als nichtig erklärt wird.
Was sollten Arbeitnehmer tun, die eine Kündigung per WhatsApp erhalten haben?
Arbeitnehmer, die eine Kündigung per WhatsApp erhalten haben, sollten sofort einen Anwalt konsultieren. Ein Anwalt kann prüfen, ob die Kündigung formell korrekt ist und ob sie möglicherweise angefochten werden kann. Zudem kann ein Anwalt Ihnen helfen, eine Abfindung zu verhandeln oder gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen. Konsultieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen.
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