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Kreditkartenbetrug – Wer zahlt den Schaden?

Kreditkartenbetrug – Wer zahlt den Schaden?

Kreditkartenbetrug – Wer zahlt den Schaden?
Autor:
Julian Tietze
Rechtsanwalt

Kreditkartenbetrug – Wer zahlt den Schaden?

Kreditkartenbetrug ist ein weit verbreitetes Problem, das viele Verbraucher betrifft. Jedes Jahr entstehen Milliarden von Euro an Schäden durch den Missbrauch von Kreditkartendaten. Die zentrale Frage, die sich nach einem solchen Vorfall stellt, ist: „Kreditkartenbetrug – Wer zahlt den Schaden?“

In diesem Artikel werden wir die wichtigsten rechtlichen Aspekte rund um den Kreditkartenbetrug beleuchten und erklären, wer für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Dabei gehen wir auf die Rechte der Kreditkarteninhaber, die Haftung der Banken und Kreditkartenunternehmen sowie auf die Pflichten der Verbraucher ein.

Was ist Kreditkartenbetrug?

Kreditkartenbetrug liegt vor, wenn eine Kreditkarte oder die damit verbundenen Daten von einer unbefugten Person genutzt werden, um Waren oder Dienstleistungen zu erwerben oder Bargeld abzuheben. Betrüger können auf unterschiedliche Weise an die Kreditkartendaten gelangen – sei es durch Phishing, Skimming, Malware oder durch den physischen Diebstahl der Karte.

Typische Szenarien sind:

  • Online-Betrug: Kreditkartendaten werden im Internet gestohlen und ohne Zustimmung des Karteninhabers verwendet.
  • Phishing-Attacken: Betrüger senden gefälschte E-Mails oder Nachrichten, um an sensible Daten wie Kreditkartennummern zu gelangen.
  • Skimming: Betrüger manipulieren Geldautomaten oder Zahlungsterminals, um die Kreditkartendaten auszulesen und zu kopieren.
  • Kartenverlust oder Diebstahl: Die physische Kreditkarte wird gestohlen oder verloren und von Unbefugten genutzt.

Haftung beim Kreditkartenbetrug

Die Frage „Kreditkartenbetrug – Wer zahlt den Schaden?“ hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die Art des Betrugs, das Verhalten des Kreditkarteninhabers und die getroffenen Sicherheitsvorkehrungen des Kreditkartenanbieters. Im Allgemeinen gilt:

1. Haftung der Kreditkarteninhaber vor der Meldung des Verlusts oder Betrugs

Vor der Meldung des Kreditkartenbetrugs an das Kreditkartenunternehmen oder die Bank haftet der Inhaber in der Regel bis zu einem Betrag von 50 Euro für Schäden, die durch den unberechtigten Gebrauch der Karte entstehen (§ 675v BGB). Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Kreditkarteninhaber nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Beispiele für grobe Fahrlässigkeit wären:

  • Die Aufbewahrung der PIN zusammen mit der Karte.
  • Die Weitergabe der Kreditkartendaten an Dritte, ohne ausreichende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.
  • Keine sofortige Meldung bei Verlust oder Verdacht auf Missbrauch.

In solchen Fällen kann der Kreditkarteninhaber zur vollständigen Haftung für den entstandenen Schaden verpflichtet werden. Bei rechtzeitiger Meldung der gestohlenen oder missbrauchten Karte sind jedoch die Haftungsgrenzen recht niedrig.

2. Haftung der Banken und Kreditkartenanbieter

Nachdem der Karteninhaber den Verlust oder den Betrug gemeldet hat, ist der Kreditkartenanbieter verpflichtet, weitere unautorisierte Transaktionen zu blockieren. In der Regel übernimmt der Kreditkartenanbieter oder die Bank den Schaden vollständig, sofern der Karteninhaber seine Pflichten erfüllt hat und nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Banken und Kreditkartenunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, für die Sicherheit der Zahlungen zu sorgen und dem Karteninhaber bei einem unverschuldeten Missbrauch der Karte den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Die EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) stärkt dabei die Rechte der Verbraucher. Demnach müssen Kreditkartenanbieter unautorisierte Zahlungen unverzüglich erstatten, wenn der Kreditkarteninhaber nicht für den Betrug verantwortlich ist. Die Bank oder der Anbieter trägt also das Risiko, nachdem der Inhaber den Verlust oder den Missbrauch gemeldet hat.

3. Grobe Fahrlässigkeit des Kreditkarteninhabers

Wurde der Kreditkartenbetrug durch ein grobes Verschulden des Kreditkarteninhabers begünstigt, beispielsweise durch die Weitergabe der PIN oder unvorsichtige Speicherung der Kreditkartendaten auf unsicheren Websites, kann die Haftung des Karteninhabers auch nach der Meldung des Betrugs bestehen. In solchen Fällen kann die Bank dem Kunden den gesamten Schaden in Rechnung stellen.

Wie können Verbraucher den Schaden begrenzen?

Kreditkarteninhaber können durch schnelles Handeln und umsichtiges Verhalten verhindern, dass der Schaden durch einen Betrug zu groß wird. Es gibt einige wichtige Schritte, die Verbraucher beachten sollten:

  1. Schnelle Meldung an die Bank: Sobald der Verlust der Karte oder der Missbrauch bemerkt wird, sollte der Kreditkarteninhaber sofort die Bank oder den Kreditkartenanbieter informieren. Die meisten Kreditkartenanbieter stellen dafür eine 24-Stunden-Hotline bereit.
  2. Regelmäßige Kontrolle der Abrechnungen: Kreditkarteninhaber sollten ihre Kreditkartenabrechnungen regelmäßig auf verdächtige Transaktionen überprüfen. Viele Banken bieten auch Benachrichtigungen an, die Kunden sofort über jede Transaktion informieren.
  3. Sichere Aufbewahrung der Kreditkarte und PIN: Die PIN darf niemals zusammen mit der Kreditkarte aufbewahrt werden. Zudem sollten Kreditkartendaten nur auf vertrauenswürdigen Websites verwendet werden, um Online-Betrug vorzubeugen.
  4. Verwendung von Zwei-Faktor-Authentifizierung: Viele Kreditkartenanbieter bieten mittlerweile zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie die Zwei-Faktor-Authentifizierung (z.B. durch eine SMS-TAN oder Authentifizierungs-Apps) an, um das Risiko eines Missbrauchs zu verringern.

Kreditkartenbetrug und Versicherungen

In einigen Fällen kann auch eine Kreditkartenversicherung den entstandenen Schaden abdecken. Solche Versicherungen werden oft als Zusatzleistung bei Premium-Kreditkarten angeboten. Es ist jedoch wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen, da oft bestimmte Ausschlussklauseln gelten, insbesondere wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Fazit: Kreditkartenbetrug – Wer zahlt den Schaden?

Die Frage „Kreditkartenbetrug – Wer zahlt den Schaden?“ lässt sich in den meisten Fällen zugunsten des Verbrauchers beantworten. In der Regel haftet der Kreditkarteninhaber nur in geringem Umfang, solange er nicht grob fahrlässig handelt und den Betrug schnell meldet. Nach der Meldung trägt in den meisten Fällen die Bank oder das Kreditkartenunternehmen den Schaden.

Verbraucher sollten dennoch wachsam sein und ihre Kreditkartendaten sorgfältig schützen. Wer auf seine Sorgfaltspflichten achtet, seine Kreditkartenabrechnungen regelmäßig kontrolliert und sofort reagiert, wenn etwas verdächtig erscheint, minimiert nicht nur das Risiko eines Betrugs, sondern kann im Ernstfall auch den Schaden begrenzen.

Sie sind Opfer eines Kreditkartenbetrugs geworden und wissen nicht, wer für den entstandenen Schaden haftet? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

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