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Konto nach Tod leergeräumt: Rechte der Erben und Vorgehensweise

Konto nach Tod leergeräumt: Rechte der Erben und Vorgehensweise

Konto nach Tod leergeräumt: Rechte der Erben und Vorgehensweise
Autor:
Julian Tietze
Rechtsanwalt

Konto nach Tod leergeräumt: Rechte der Erben und Vorgehensweise

Der Tod eines Angehörigen ist eine emotionale und oft auch rechtlich herausfordernde Situation. Eine der heiklen Fragen, die dabei auftreten können, ist: Wer darf vom Konto eines Verstorbenen verfügen? Es kommt leider vor, dass Konten nach dem Tod des Kontoinhabers von Bevollmächtigten geplündert werden. Wenn ein Konto nach Tod leergeräumt wurde, stellt sich die Frage, welche Rechte die Erben gegenüber Miterben und Kontobevollmächtigten haben, und welche Schritte sie unternehmen können, um ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wer darf Geld vom Konto eines Verstorbenen abheben?

Grundsätzlich gilt: Wer darf Geld vom Konto eines Verstorbenen abheben? Nur diejenigen, die eine entsprechende Vollmacht besitzen oder als Erben durch einen Erbschein legitimiert sind, dürfen nach dem Tod des Kontoinhabers über das Konto verfügen. Wenn eine Vollmacht vorliegt, die auch über den Tod hinaus gilt, kann der Bevollmächtigte rechtlich gesehen weiterhin Geld abheben. Allerdings kann dies problematisch werden, wenn der Bevollmächtigte das Konto mit Vollmacht leergeräumt hat, insbesondere wenn dies ohne Rücksprache mit den Erben geschieht.

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Mit Vollmacht Konto leergeräumt: Rechte der Erben

Wenn ein Bevollmächtigter mit Vollmacht das Konto geplündert hat, stellt sich die Frage, ob dies rechtmäßig ist. Mit Vollmacht Konto geplündert kann unter bestimmten Umständen sogar eine Straftat darstellen, insbesondere wenn der Bevollmächtigte über das Geld verfügt, als wäre es sein eigenes, und die Erben benachteiligt. In solchen Fällen haben die Erben das Recht, die Vollmacht zu widerrufen und rechtliche Schritte gegen den Bevollmächtigten einzuleiten.

Wichtig: Vollmacht widerrufen und Bank informieren

Erben sollten umgehend handeln, wenn sie feststellen, dass das Konto nach Tod leergeräumt wurde:

  1. Bank über den Tod des Verstorbenen informieren: Sobald der Tod bekannt ist, sollten die Erben die Bank unverzüglich darüber informieren. Dadurch wird die Bank darauf aufmerksam, dass das Konto eines Verstorbenen nicht mehr uneingeschränkt genutzt werden darf.
  2. Vollmachten widerrufen: Die Erben sollten sofort alle bestehenden Vollmachten widerrufen, um weiteren Missbrauch zu verhindern.
  3. Sperrung des Kontos: Erbitten Sie bei der Bank die Sperrung des Kontos, um weitere Abhebungen oder Überweisungen zu verhindern, bis die rechtmäßigen Erben feststehen.

Geld weg? Setzen Sie Ihre Ansprüche durch

Wenn das Konto nach Tod leergeräumt wurde und das Geld bereits abgehoben oder überwiesen wurde, haben die Erben möglicherweise Anspruch auf Rückerstattung. Erben sollten folgende Schritte unternehmen:

  • Rechtsanwalt einschalten: Ein Anwalt kann die rechtliche Situation klären und prüfen, ob der Bevollmächtigte oder andere Personen sich unrechtmäßig bereichert haben.
  • Ansprüche geltend machen: Falls der Bevollmächtigte unrechtmäßig gehandelt hat, können die Erben Schadensersatzansprüche geltend machen und gegebenenfalls die Rückführung der abgehobenen Gelder fordern.

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Fazit: Handeln Sie schnell und entschlossen

Der Verlust eines Angehörigen ist schwer genug – umso belastender, wenn in dieser Zeit das Konto nach Tod leergeräumt wird. Erben haben Rechte, die sie entschlossen durchsetzen sollten, um unrechtmäßigen Zugriff auf das Erbe zu verhindern. Informieren Sie die Bank sofort nach dem Tod des Kontoinhabers, widerrufen Sie Vollmachten und lassen Sie das Konto sperren, um sich vor unrechtmäßigen Abhebungen zu schützen.

Wenn ein Bevollmächtigter das Konto geplündert hat, sollten Sie schnell rechtlichen Rat einholen und Ihre Ansprüche durchsetzen. In einigen Fällen könnte das Vorgehen des Bevollmächtigten sogar eine Straftat darstellen. Schützen Sie Ihr Erbe, indem Sie entschlossen und informiert handeln.

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