Kinderlose Tante stirbt – Wer erbt?
Wenn eine kinderlose Tante stirbt, stellt sich oft die Frage, wer das Erbe antreten darf. Das deutsche Erbrecht regelt in klaren Linien, wer in solchen Fällen erbberechtigt ist. Das spielt vor allem dann eine Rolle, wenn die verstorbene Person kein Testament hinterlassen hat, was im Fachjargon als gesetzliche Erbfolge bezeichnet wird. Die Antwort auf die Frage „Kinderlose Tante stirbt – wer erbt?“ hängt also stark davon ab, ob die Erblasserin ein Testament hinterlassen hat und wer nach der gesetzlichen Erbfolge als Erbe in Betracht kommt.
Gesetzliche Erbfolge bei kinderlosen Verstorbenen
Wenn die Tante keine Kinder und keinen Ehepartner hinterlassen hat, greift die gesetzliche Erbfolge gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Diese Erbfolge ist in Ordnungen gegliedert:
- Erben erster Ordnung: Kinder und deren Nachkommen. Da die Tante kinderlos verstorben ist, fällt diese Ordnung weg.
- Erben zweiter Ordnung: Zu den Erben der zweiten Ordnung zählen die Eltern der Verstorbenen und deren Abkömmlinge, also die Geschwister der Tante und deren Kinder (Nichten und Neffen).
- Erben dritter Ordnung: Sollte die zweite Ordnung wegfallen, weil keine Eltern und Geschwister mehr leben und auch keine Nachkommen dieser Personen vorhanden sind, treten die Erben dritter Ordnung in Kraft. Hierzu gehören die Großeltern der Verstorbenen sowie deren Abkömmlinge, sprich Onkel und Tanten der Verstorbenen und deren Kinder.
Wer erbt nach der gesetzlichen Erbfolge?
In der Praxis sieht das Erbverfahren bei einer kinderlosen Tante meist so aus:
1. Geschwister und deren Nachkommen (Nichten und Neffen)
Da die Tante keine eigenen Kinder hat, treten die Geschwister und deren Nachkommen als nächste Verwandte in die Erbfolge ein. Wenn die Tante also einen Bruder oder eine Schwester hatte, erben diese als direkte Verwandte der zweiten Ordnung. Leben die Geschwister nicht mehr, gehen deren Erbteile auf deren Kinder – also auf die Nichten und Neffen der Verstorbenen – über.
Beispiel:
Die Tante hat eine Schwester, die vor einigen Jahren verstorben ist, hinterlässt jedoch zwei Kinder. Diese beiden Kinder (die Nichten der Tante) treten an die Stelle der verstorbenen Schwester und erben den Teil des Nachlasses, der der Schwester zugestanden hätte.
2. Eltern der Verstorbenen
Sollte die Tante keine lebenden Geschwister oder Nachkommen ihrer Geschwister hinterlassen, erben zunächst ihre Eltern. Sind beide Elternteile der Verstorbenen noch am Leben, erben sie zu gleichen Teilen. Ist nur ein Elternteil noch am Leben, erbt dieser den gesamten Nachlass.
Sollten beide Elternteile verstorben sein, geht das Erbe an deren Abkömmlinge – also wieder an die Geschwister der Verstorbenen und deren Kinder.
3. Großeltern, Onkel, Tanten und Cousins/Cousinen
Falls die Tante keine Geschwister oder deren Nachkommen hinterlassen hat und die Eltern ebenfalls verstorben sind, greift die Erbfolge der dritten Ordnung. In diesem Fall würden die Großeltern erben. Sollte auch diese Erbfolge wegfallen, erben die Abkömmlinge der Großeltern, also die Onkel und Tanten der Verstorbenen. Auch hier gilt: Leben die Onkel oder Tanten nicht mehr, erben deren Kinder, also die Cousins und Cousinen der Verstorbenen.
Erbregelung durch ein Testament
Wenn die kinderlose Tante ein Testament hinterlassen hat, gilt natürlich der darin festgelegte letzte Wille. Dies bedeutet, dass die Tante frei entscheiden kann, wem sie ihr Vermögen vererbt. Mögliche Erben können nahe Verwandte, aber auch Freunde, entfernte Bekannte oder gemeinnützige Organisationen sein.
In solchen Fällen tritt die gesetzliche Erbfolge nur dann in Kraft, wenn das Testament ungültig ist oder bestimmte Personen – wie Pflichtteilsberechtigte – ihren gesetzlichen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses geltend machen. Zu den Pflichtteilsberechtigten gehören jedoch nur nahe Verwandte wie Kinder, Ehepartner oder in manchen Fällen die Eltern der Verstorbenen. Geschwister oder Nichten und Neffen haben keinen Pflichtteilsanspruch.
Was passiert, wenn es keine erbberechtigten Verwandten gibt?
Sollte die kinderlose Tante keine erbberechtigten Verwandten haben und auch kein Testament hinterlassen, tritt der Staat als Erbe ein. Das passiert, wenn keine Verwandten erster, zweiter oder dritter Ordnung vorhanden sind. In diesem Fall fällt der gesamte Nachlass an das Bundesland, in dem die verstorbene Tante zuletzt ihren Wohnsitz hatte.
Fazit: Kinderlose Tante stirbt wer erbt?
Wenn eine kinderlose Tante stirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen, richtet sich die Erbfolge nach den gesetzlichen Bestimmungen. Zunächst sind die Eltern, Geschwister und deren Nachkommen erbberechtigt. Wenn diese nicht vorhanden sind, rücken entferntere Verwandte wie Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen in die Erbfolge auf. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich im Vorfeld mit den Erbregelungen vertraut zu machen oder, falls ein Testament existiert, rechtzeitig juristischen Rat einzuholen.
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