Kind enterben, da kein Kontakt besteht: Ist das möglich?
Die Frage, ob ein Kind enterbt werden kann, nur weil kein Kontakt mehr besteht, beschäftigt viele Menschen. Häufig kommt es vor, dass Eltern den Kontakt zu einem oder mehreren ihrer Kinder verlieren und darüber nachdenken, diese aus ihrem Testament zu streichen. Doch ist dies rechtlich überhaupt zulässig? Und was bedeutet das für den Pflichtteil?
Enterbung wegen Kontaktabbruch: Ist das rechtlich möglich?
Grundsätzlich kann ein Erblasser in seinem Testament frei bestimmen, wer sein Erbe werden soll und wer nicht. Allerdings bedeutet dies nicht, dass ein Kind, das enterbt wurde, komplett leer ausgeht. In Deutschland schützt das Erbrecht nahe Angehörige durch den sogenannten Pflichtteil.
Der Pflichtteil steht Kindern und Ehepartnern zu, unabhängig davon, ob sie im Testament berücksichtigt wurden oder nicht. Selbst wenn ein Erblasser versucht, sein Kind aufgrund eines Kontaktabbruchs zu enterben, bleibt der Pflichtteilsanspruch bestehen.
Pflichtteil und Pflichtteilsergänzungsanspruch: Was bedeutet das?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Zusätzlich gibt es den Pflichtteilsergänzungsanspruch, der greift, wenn der Erblasser sein Vermögen vor dem Tod durch Schenkungen reduziert hat, um den Pflichtteil zu mindern. In solchen Fällen kann das enterbte Kind auch auf diese Schenkungen zugreifen, um seinen Pflichtteil zu erhalten.
Unterstützung bei der Geltendmachung des Pflichtteils
Wenn Sie enterbt wurden, weil kein Kontakt mehr zu Ihrem Elternteil besteht, sollten Sie Ihre Rechte nicht ungenutzt lassen. Der Pflichtteilsanspruch ist ein gesetzlich garantierter Mindestanspruch, den Sie einfordern können. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihres Pflichtteilsanspruchs, einschließlich etwaiger Pflichtteilsergänzungsansprüche.
Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, von der Anspruchsanmeldung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden und Sie das erhalten, was Ihnen gesetzlich zusteht.
Wenn Sie als Kind enterbt wurden, da kein Kontakt mehr besteht, helfen wir Ihnen Ihre Ansprüche durchzusetzen.
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