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Fristlose Kündigung was tun?

Fristlose Kündigung was tun?

Fristlose Kündigung was tun?
Autor:
Julian Tietze
Rechtsanwalt

Fristlose Kündigung was tun?

Eine fristlose Kündigung ist für Arbeitnehmer oft ein Schock. Plötzlich steht man ohne Job und Gehalt da. Doch wer fristlos gekündigt wurde, sollte sofort handeln, um seine Rechte zu wahren. In diesem Artikel erfahren Sie, was zu tun ist, wenn Sie fristlos gekündigt wurden, welche rechtlichen Schritte Sie einleiten können und welche Chancen bestehen, doch noch eine Abfindung zu erhalten.

1. Ruhe bewahren und Kündigung prüfen

Auch wenn die fristlose Kündigung überraschend kommt, sollten Sie ruhig bleiben und die Kündigung gründlich prüfen. Eine fristlose Kündigung darf nur aus wichtigem Grund erfolgen, wie etwa bei Diebstahl, Vertrauensbruch oder grobem Fehlverhalten. Der Arbeitgeber muss nach § 626 BGB innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Vorfalls kündigen. Ist die Kündigung nicht gerechtfertigt oder formell falsch, können Sie dagegen vorgehen.

2. Kündigungsschutzklage erheben

Wenn Sie die fristlose Kündigung für ungerechtfertigt halten, sollten Sie umgehend eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Die Frist dafür beträgt nur drei Wochen nach Erhalt der Kündigung. Verstreicht diese Frist, gilt die Kündigung als rechtswirksam, selbst wenn sie unbegründet war. Mit einer Kündigungsschutzklage können Sie entweder Ihre Wiedereinstellung oder eine Abfindung erreichen.

3. Mögliche Abfindung verhandeln

Auch wenn es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt, besteht oft die Möglichkeit, eine Abfindung im Rahmen eines Vergleichs zu verhandeln. Dies gilt besonders, wenn der Arbeitgeber das Risiko einer Niederlage vor Gericht vermeiden möchte. Eine solche Verhandlung erfolgt entweder außergerichtlich oder während eines Kündigungsschutzverfahrens.

4. Arbeitslos melden

Unabhängig davon, ob Sie eine Kündigungsschutzklage erheben oder nicht, sollten Sie sich umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, um keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld zu verlieren. Tun Sie dies innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der fristlosen Kündigung. Andernfalls droht eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld.

5. Anwalt konsultieren

Eine fristlose Kündigung kann schwerwiegende Folgen haben, insbesondere wenn sie unberechtigt ist. Um Ihre Rechte bestmöglich zu schützen, sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen. Ein Anwalt kann die Rechtmäßigkeit der Kündigung prüfen, Sie bei der Erhebung der Kündigungsschutzklage unterstützen und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber führen.

Fazit

Nach einer fristlosen Kündigung ist schnelles Handeln entscheidend. Überprüfen Sie die Kündigung genau, erheben Sie gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage und melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos. Mit der richtigen Vorgehensweise und anwaltlicher Unterstützung können Sie Ihre Rechte schützen und möglicherweise eine Abfindung erhalten.

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