Freistellung nach Kündigung: Ein Überblick
Die Freistellung nach einer Kündigung bedeutet, dass der Arbeitnehmer nach Erhalt der Kündigung nicht mehr zur Arbeit erscheinen muss, obwohl das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortbesteht. In dieser Zeit wird in der Regel das Gehalt weitergezahlt. Es handelt sich also um eine „bezahlte Freistellung“, bei der der Arbeitnehmer von der Pflicht zur Erbringung seiner Arbeitsleistung entbunden ist.
Es gibt zwei Formen der Freistellung, die nach einer Kündigung unterschieden werden:
1. Widerrufliche Freistellung:
Hierbei behält sich der Arbeitgeber das Recht vor, den Arbeitnehmer bis zum Ende der Kündigungsfrist wieder zur Arbeit zu rufen. Der Arbeitnehmer muss sich also weiterhin bereithalten, seine Arbeitsleistung bei Bedarf zu erbringen. Solche Freistellungen sind oft kurzfristiger Natur und bieten dem Arbeitgeber die Flexibilität, die Arbeitskraft doch noch in Anspruch zu nehmen, wenn dies notwendig sein sollte.
2. Unwiderrufliche Freistellung:
Bei dieser Form wird der Arbeitnehmer endgültig von der Pflicht zur Arbeit entbunden und kann sicher sein, dass er bis zum Ende der Kündigungsfrist nicht mehr arbeiten muss. Diese Art der Freistellung ist oft in Verbindung mit dem Abbau von Resturlaub oder Überstunden geregelt. Der Arbeitnehmer kann in dieser Zeit beispielsweise auch eine neue Stelle suchen, da er keine Arbeitsleistung mehr für den alten Arbeitgeber erbringen muss.
Wichtiger Hinweis: Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage
Nach Erhalt einer Kündigung hat der Arbeitnehmer drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben (§ 4 KSchG). Diese Frist ist entscheidend, da nach deren Ablauf die Kündigung in der Regel als wirksam gilt, auch wenn sie eigentlich unwirksam wäre. Es ist also unbedingt ratsam, frühzeitig juristischen Rat einzuholen, um die Erfolgsaussichten einer solchen Klage prüfen zu lassen.
Fazit:
Die Freistellung nach einer Kündigung kann unterschiedliche Auswirkungen auf den Arbeitnehmer haben, je nachdem, ob sie widerruflich oder unwiderruflich ist. In jedem Fall ist es wichtig, die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage zu beachten. Zögern Sie daher nicht, bei Unsicherheiten einen Anwalt zu konsultieren, um Ihre Rechte zu wahren.
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