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Falsche Angaben zum Wert des Nachlasses im Nachlassverzeichnis

Falsche Angaben zum Wert des Nachlasses im Nachlassverzeichnis

Falsche Angaben zum Wert des Nachlasses im Nachlassverzeichnis
Autor:
Julian Tietze
Rechtsanwalt

Falsche Angaben zum Wert des Nachlasses im Nachlassverzeichnis

Wenn im Rahmen eines Pflichtteilsanspruchs falsche Angaben zum Wert des Nachlassverzeichnisses gemacht werden, kann dies erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Ein Nachlassverzeichnis soll eine vollständige und wahrheitsgemäße Aufstellung aller Vermögenswerte und Schulden des Verstorbenen enthalten. Werden hier unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht, wird der Pflichtteilsberechtigte möglicherweise in seinen Rechten benachteiligt, da er seinen Anspruch nicht korrekt berechnen kann.

Folgen falscher Angaben im Nachlassverzeichnis

  1. Rechtsfolgen: Falsche Angaben im Nachlassverzeichnis können sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Erbe, der das Verzeichnis erstellt hat, kann wegen arglistiger Täuschung belangt werden, was unter Umständen Schadensersatzansprüche des Pflichtteilsberechtigten nach sich ziehen kann. Im Extremfall kann auch eine strafrechtliche Verfolgung wegen Betrugs in Betracht kommen.
  2. Nachteilige Berechnung des Pflichtteils: Wenn der Wert des Nachlasses zu niedrig angegeben wird, erhält der Pflichtteilsberechtigte einen geringeren Betrag, als ihm tatsächlich zusteht. Dies kann zu erheblichen finanziellen Verlusten führen.

Durchsetzung richtiger Angaben durch einen Rechtsanwalt

Ein Rechtsanwalt kann entscheidend dazu beitragen, dass die richtigen Angaben im Nachlassverzeichnis gemacht und der Pflichtteilsanspruch korrekt durchgesetzt werden. Folgende Schritte können dabei eine Rolle spielen:

  1. Prüfung des Nachlassverzeichnisses: Ein Anwalt wird das Nachlassverzeichnis sorgfältig prüfen und auf Unstimmigkeiten oder Auffälligkeiten hin untersuchen. Er hat das Wissen und die Erfahrung, um Wertansätze und die Vollständigkeit des Verzeichnisses kritisch zu hinterfragen.
  2. Anforderung eines notariellen Nachlassverzeichnisses: Falls Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit des Verzeichnisses bestehen, kann der Anwalt verlangen, dass ein notarielles Nachlassverzeichnis erstellt wird. Dieses wird von einem Notar aufgenommen, der zur genauen Prüfung und Dokumentation der Nachlasswerte verpflichtet ist.
  3. Ermittlung und Bewertung von Vermögenswerten: Der Anwalt kann weitere Erkundigungen einziehen und Vermögenswerte durch Sachverständige bewerten lassen, um den tatsächlichen Wert des Nachlasses zu ermitteln. Dies betrifft insbesondere Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder wertvolle Kunstgegenstände.
  4. Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs: Wenn sich herausstellt, dass das Nachlassverzeichnis unvollständig oder falsch ist, kann der Anwalt den Pflichtteilsanspruch des Mandanten entsprechend korrigiert geltend machen. Sollte der Erbe sich weigern, den korrekten Pflichtteil zu zahlen, kann der Anwalt die Ansprüche auch gerichtlich durchsetzen.

Fazit

Falsche Angaben im Nachlassverzeichnis können den Pflichtteilsberechtigten erheblich benachteiligen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann sicherstellen, dass alle Vermögenswerte korrekt erfasst werden und der Pflichtteilsanspruch in voller Höhe durchgesetzt wird. Mit professioneller Unterstützung lassen sich Unstimmigkeiten aufdecken und die Rechte des Pflichtteilsberechtigten schützen.

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