Erbschaftssteuer umgehen, Erbschaftssteuer vermeiden, Erbschaftsteuer umgehen.
Letztlich bleibt eine Frage immer bestehen, wenn man Vermögen hat:
„Wie kann man die Erbschaftssteuer umgehen?“
Diese Frage ist berechtigt, denn mit neuem Urteil, droht kleinen und mittleren Unternehmen eine höhere Erbschaftssteuer. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Hotels und Pension und Parkhäuser nicht mehr von der Verschonung der Erbschaft- und Schenkungssteuer erfasst werden sollen. Von der Änderung sollen insbesondere Unternehmen erfasst sein, die mit einer höheren Erbschaft- und Schenkungssteuer rechnen müssten.
Das Urteil in der Vollfassung „Parkhaus als erbschaftssteuerechtlich nicht begüngstigtes Verwaltungsvermögen“
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410109/
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