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Erbschaftssteuer für Ehepartner

Erbschaftssteuer für Ehepartner

Erbschaftssteuer für Ehepartner
Autor:
Florian Enders
Steuerberater

Erbschaftssteuer für Ehepartner: Das musst du wissen

Wenn ein Ehepartner verstirbt, stellt sich oft die Frage, wie hoch die Erbschaftssteuer für den hinterbliebenen Partner ausfällt. Die gute Nachricht: Ehepartner profitieren in Deutschland von einem recht hohen Freibetrag. Dieser liegt bei 500.000 Euro. Das bedeutet, dass das Erbe bis zu diesem Betrag steuerfrei ist.

Was wird vererbt?

In der Regel erben Ehepartner den Anteil des gemeinsamen Vermögens, der dem verstorbenen Partner gehörte. Dies kann ein Haus, Sparguthaben, Aktien oder anderes Vermögen sein. Ist das Erbe jedoch höher als der Freibetrag von 500.000 Euro, muss auf den übersteigenden Betrag Erbschaftssteuer gezahlt werden. Die Höhe der Steuer hängt dabei von der Summe ab, die den Freibetrag überschreitet.

Weitere Vorteile für Ehepartner

Zusätzlich zum Freibetrag gibt es für Ehepartner die Möglichkeit, ein Familienheim steuerfrei zu erben, wenn sie dort weiterhin wohnen bleiben. Dies gilt jedoch nur, wenn der verstorbene Partner das Haus zu Lebzeiten selbst bewohnt hat und der überlebende Ehepartner es mindestens zehn Jahre nach dem Erbfall selbst nutzt.

Planung und Gestaltungsmöglichkeiten

Um die Erbschaftssteuer zu minimieren, kann es sinnvoll sein, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen. Schenkungen zu Lebzeiten oder das Einrichten einer Familienholding können helfen, die Steuerlast zu reduzieren und das Vermögen optimal zu übertragen. Eine Beratung durch einen Steuerexperten ist hier besonders wertvoll, um Fehler zu vermeiden und alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

Fazit

Die Erbschaftssteuer für Ehepartner kann durch den hohen Freibetrag und weitere Vorteile oft gering gehalten werden. Dennoch ist es wichtig, sich frühzeitig mit den rechtlichen und steuerlichen Aspekten auseinanderzusetzen, um keine unnötigen Steuern zahlen zu müssen.

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