Pflichtteilsanspruch geltend machen: So sichern Sie Ihren Erbanteil
Die Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs ist ein häufiges Thema im Erbrecht und betrifft vor allem Personen, die vom Erblasser enterbt wurden oder nicht den gesetzlichen Erbteil erhalten haben. Der Pflichtteilsanspruch dient dabei als Mindestbeteiligung am Nachlass, die engsten Familienangehörigen wie Kindern, Ehegatten oder Eltern in bestimmten Fällen zusteht. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie den Pflichtteil beim Erbe geltend machen und welche Schritte notwendig sind, um Ihren Anspruch durchzusetzen.
1. Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Anteil am Nachlass, der bestimmten nahen Angehörigen zusteht, auch wenn der Erblasser sie im Testament oder Erbvertrag nicht bedacht hat. Pflichtteilsberechtigt sind in erster Linie:
- Kinder und Enkelkinder (wenn das Kind des Erblassers bereits verstorben ist),
- Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner,
- Eltern des Erblassers (wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind).
Die Höhe des Pflichtteils beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
2. Wann kann man den Pflichtteil beim Erbe geltend machen?
Der Pflichtteil wird in der Regel dann relevant, wenn der Erblasser durch ein Testament oder einen Erbvertrag die gesetzliche Erbfolge umgangen hat und pflichtteilsberechtigte Personen nicht oder nur teilweise bedacht hat. In einem solchen Fall können die Berechtigten ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen, um die Hälfte des gesetzlichen Erbteils zu erhalten, unabhängig davon, was im Testament steht.
Achtung: Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch, das heißt, die Berechtigten haben keinen Anspruch auf konkrete Nachlassgegenstände, sondern nur auf den entsprechenden Wertanteil.
3. Wie macht man den Pflichtteilsanspruch geltend?
Um den Pflichtteil geltend zu machen, müssen Berechtigte aktiv werden. Die folgenden Schritte sind in der Regel notwendig:
- Anspruch anzeigen: Der erste Schritt besteht darin, den Erben oder Nachlassverwalter schriftlich auf den Pflichtteilsanspruch aufmerksam zu machen. Hierbei ist es wichtig, alle Details zur Verwandtschaft und zum Erbverhältnis genau anzugeben.
- Auskunft über den Nachlass verlangen: Pflichtteilsberechtigte haben das Recht, Auskunft über den Nachlass zu verlangen. Hierbei können sie eine detaillierte Aufstellung aller Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Schenkungen fordern, die für die Pflichtteilsberechnung relevant sind. Die Erben müssen hierfür ein Nachlassverzeichnis erstellen, das den Wert des gesamten Erbes darstellt.
- Pflichtteil berechnen und einfordern: Anhand des Nachlassverzeichnisses wird der Pflichtteil berechnet. Die Pflichtteilsquote richtet sich nach der gesetzlichen Erbfolge und beträgt meist 50 % des gesetzlichen Erbteils. Der berechnete Pflichtteil ist dann als Geldforderung an die Erben zu stellen.
4. Was tun, wenn der Pflichtteil nicht gezahlt wird?
Sollten die Erben den Pflichtteil nicht auszahlen oder die Auskunft verweigern, haben Pflichtteilsberechtigte die Möglichkeit, ihren Anspruch gerichtlich durchzusetzen. In einem solchen Fall empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Anwalts, der bei der Beweissicherung und der Berechnung des Pflichtteils unterstützt und gegebenenfalls eine Klage einreicht.
Tipp: Ein Anwalt kann auch Verhandlungen mit den Erben führen, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und langwierige Prozesse zu vermeiden.
5. Fristen beachten: Wann verjährt der Pflichtteilsanspruch?
Der Pflichtteilsanspruch verjährt innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem der Pflichtteilsberechtigte vom Todesfall und seiner Enterbung erfährt. Wichtig ist daher, möglichst zeitnah nach dem Erbfall tätig zu werden, um keine Ansprüche zu verlieren.
Fazit: Pflichtteil erfolgreich geltend machen
Den Pflichtteil beim Erbe geltend zu machen kann komplex und emotional belastend sein, insbesondere wenn familiäre Bindungen und Interessen aufeinanderprallen. Ein Pflichtteilsberechtigter sollte genau prüfen, wie hoch sein Anspruch ist, und notfalls professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen, um seinen Erbanteil zu sichern.
{{pflichtteil-einfordern="/component-reserver"}}