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Enterbt wegen Kontaktabbruch! Habe ich trotzdem Anspruch auf den Pflichtteil?

Enterbt wegen Kontaktabbruch! Habe ich trotzdem Anspruch auf den Pflichtteil?

Enterbt wegen Kontaktabbruch! Habe ich trotzdem Anspruch auf den Pflichtteil?
Autor:
Julian Tietze
Rechtsanwalt

Enterbt wegen Kontaktabbruch! Habe ich trotzdem Anspruch auf den Pflichtteil?

Wenn Sie enterbt wurden, weil der Kontakt zu einem Familienmitglied abgebrochen ist, stellt sich die Frage, ob Sie dennoch einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. In vielen Fällen können enterbte Kinder oder Ehepartner ihren Pflichtteil auch dann geltend machen, wenn der Erblasser sie aufgrund eines Kontaktabbruchs enterbt hat. Im Folgenden erläutern wir, welche Rechte Ihnen zustehen und wie Sie diese risikofrei durchsetzen können.

Anspruch auf den Pflichtteil trotz Enterbung

Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanspruch auf das Erbe, der bestimmten nahen Angehörigen, wie Kindern oder Ehepartnern, zusteht. Auch wenn Sie enterbt wurden, bedeutet dies nicht automatisch, dass Sie keinen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Solange keine besonderen Gründe vorliegen, die eine Enterbung rechtfertigen, wie beispielsweise strafbare Handlungen gegen den Erblasser, bleibt der Pflichtteilsanspruch bestehen.

Geltendmachung des Pflichtteils

Um Ihren Pflichtteil geltend zu machen, müssen Sie diesen innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis des Erbfalls bei den Erben einfordern. Die Frist beginnt in der Regel mit dem Todesfall des Erblassers. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Ansprüche schriftlich und nachweislich geltend machen. Sollten die Erben Ihren Anspruch ablehnen, kann eine Pflichtteilsklage erforderlich sein.

Risikofreie Rechtsdurchsetzung

Die Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, insbesondere wenn es zu einer Klage kommt. Viele Menschen scheuen daher den Gang vor Gericht aus Angst vor den Prozesskosten. Hier können Prozesskostenfinanzierer eine Lösung bieten. Diese übernehmen die anfallenden Kosten für das Verfahren und tragen das finanzielle Risiko. Im Gegenzug erhält der Prozesskostenfinanzierer einen Anteil des erstrittenen Betrags. Alternativ können Sie sich an einen Anwalt wenden, der auf erfolgsabhängiger Basis arbeitet, sodass Sie nur im Erfolgsfall zahlen.

Fazit: Ihre Rechte sichern

Auch wenn der Kontakt zum Erblasser abgebrochen ist, haben Sie in vielen Fällen einen Anspruch auf den Pflichtteil. Es ist wichtig, Ihre Rechte durchzusetzen und sich dabei nicht von möglichen Prozesskosten abschrecken zu lassen. Durch die Unterstützung eines Prozesskostenfinanzierers und/oder Beauftragung eines Rechtsanwalts können Sie Ihr Risiko minimieren und Ihre Ansprüche fachlich effektiv geltend machen.

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