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Enterbt was tun?

Enterbt was tun?

Enterbt was tun?
Autor:
Julian Tietze
Rechtsanwalt

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Wenn Sie enterbt wurden, ist es wichtig zu prüfen, ob Ihnen dennoch ein Pflichtteil zusteht. Der Pflichtteil sichert bestimmten nahen Angehörigen, wie Kindern, Ehegatten oder Eltern des Erblassers, einen Mindestanteil am Erbe. Hier sind die Schritte, die Sie unternehmen sollten:

  1. Prüfen, ob Sie pflichtteilsberechtigt sind:
    • Wer hat Anspruch? Kinder, Ehegatten und Eltern des Verstorbenen haben in der Regel einen Anspruch auf den Pflichtteil.
    • Berechnung des Pflichtteils: Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Ein Pflichtteilsrechner kann hier hilfreich sein.
  2. Anspruch geltend machen:
    • Nachlassverzeichnis anfordern: Fordern Sie von den Erben ein vollständiges Verzeichnis aller Nachlasswerte an. Dies dient als Grundlage zur Berechnung Ihres Pflichtteils.
    • Außergerichtliche Einigung: Versuchen Sie zunächst, eine einvernehmliche Regelung mit den Erben zu treffen. Dies kann Zeit und Kosten sparen.
    • Rechtliche Schritte: Sollte eine Einigung nicht möglich sein, können Sie Ihren Pflichtteilsanspruch gerichtlich durchsetzen. Hierbei ist es ratsam, sich von einem erfahrenen Anwalt  unterstützen zu lassen.

Prozesskostenfinanzierung

Falls Sie finanzielle Bedenken haben, können Sie eine Prozesskostenfinanzierung in Betracht ziehen. Ein Prozesskostenfinanzierer übernimmt die Verfahrenskosten und erhält im Erfolgsfall einen Anteil der erstrittenen Summe. Dies minimiert Ihr finanzielles Risiko.

Fazit

Wurden Sie enterbt, prüfen Sie Ihre Pflichtteilsberechtigung und machen Sie Ihre Ansprüche geltend. Nutzen Sie alle zur Verfügung stehenden Mittel, um Ihren rechtmäßigen Anteil am Erbe zu erhalten. Ein Pflichtteilsrechner und rechtliche Beratung können Ihnen dabei wertvolle Unterstützung bieten.

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