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Enterben: Rechte und Möglichkeiten der Enterbten

Enterben: Rechte und Möglichkeiten der Enterbten

Enterben: Rechte und Möglichkeiten der Enterbten
Autor:
Julian Tietze
Rechtsanwalt

Enterben: Rechte und Möglichkeiten der Enterbten

Im deutschen Erbrecht hat ein Erblasser grundsätzlich das Recht, durch ein Testament oder einen Erbvertrag frei zu bestimmen, wer sein Vermögen nach seinem Tod erben soll. Dabei kann er auch bestimmte Personen vollständig von der Erbfolge ausschließen, also enterben. Doch auch Enterbte haben unter bestimmten Voraussetzungen Rechte, die sie geltend machen können.

Was bedeutet Enterben?

Enterben bedeutet, dass eine Person durch ein Testament oder einen Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wird. Der Enterbte erhält somit keinen Anteil am Nachlass. Allerdings bedeutet Enterben nicht zwangsläufig, dass die enterbte Person völlig leer ausgeht.

Rechte der Enterbten: Der Pflichtteil

Selbst wenn eine Person enterbt wurde, kann sie unter bestimmten Umständen einen Pflichtteil des Nachlasses beanspruchen. Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Nachlass, der bestimmten nahen Angehörigen zusteht. Zu den pflichtteilsberechtigten Personen gehören:

  • Kinder des Erblassers (einschließlich adoptierter Kinder)
  • Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner
  • Eltern des Erblassers (sofern keine Kinder vorhanden sind)

Berechnung des Pflichtteils

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den die enterbte Person erhalten hätte, wenn kein Testament existieren würde. Um den Pflichtteil zu berechnen, muss der Gesamtwert des Nachlasses ermittelt und der gesetzliche Erbteil bestimmt werden.

Geltendmachung des Pflichtteils

Um den Pflichtteil einzufordern, muss die enterbte Person aktiv werden. Die Schritte zur Geltendmachung umfassen:

  1. Auskunft verlangen: Die enterbte Person hat das Recht, vom Erben eine vollständige Aufstellung des Nachlasses zu verlangen.
  2. Berechnung des Pflichtteils: Basierend auf der erhaltenen Auskunft wird der Pflichtteil berechnet.
  3. Forderungsschreiben: Ein formelles Schreiben an den Erben, in dem der Pflichtteil eingefordert wird, sollte erstellt werden.
  4. Frist setzen: Eine angemessene Frist zur Auszahlung des Pflichtteils sollte gesetzt werden (in der Regel 4 bis 6 Wochen).

Was tun, wenn Sie enterbt wurden?

Wurden Sie enterbt und möchten Ihren Pflichtteil einfordern? Eine fundierte rechtliche Beratung kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und mögliche rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

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