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Darlehen Kündigung nach 10 Jahren: Was Darlehensnehmer wissen müssen

Darlehen Kündigung nach 10 Jahren: Was Darlehensnehmer wissen müssen

Darlehen Kündigung nach 10 Jahren: Was Darlehensnehmer wissen müssen
Autor:
Jobst Ehrentraut
Rechtsanwalt

Darlehen Kündigung nach 10 Jahren: Was Darlehensnehmer wissen müssen

Die Kündigung eines Darlehens nach 10 Jahren ist ein wichtiges Recht, das vielen Darlehensnehmern durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingeräumt wird. Dieses Recht bietet die Möglichkeit, aus langfristigen Darlehensverträgen auszusteigen, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss. Im Folgenden erfahren Sie, was dabei zu beachten ist und welche Schritte notwendig sind.

1. Rechtliche Grundlage: § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB

Nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB haben Darlehensnehmer das Recht, ein Darlehen nach Ablauf von zehn Jahren seit dem vollständigen Empfang der Darlehenssumme zu kündigen. Dabei ist eine Kündigungsfrist von sechs Monaten einzuhalten. Dieses Recht gilt unabhängig von der im Vertrag vereinbarten Zinsbindung, was besonders vorteilhaft ist, wenn die Zinsen gesunken sind und der Darlehensnehmer von einem günstigeren Zins profitieren möchte.

2. Voraussetzungen für die Kündigung

Damit eine Kündigung nach 10 Jahren möglich ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vollständiger Empfang der Darlehenssumme: Die zehnjährige Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Darlehensnehmer die gesamte Darlehenssumme erhalten hat. Bei einem Baukredit ist dies häufig der Tag, an dem die letzte Auszahlung erfolgt.
  • Einhalten der Kündigungsfrist: Die Kündigung muss mit einer Frist von sechs Monaten erfolgen. Das bedeutet, dass der Darlehensnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf der zehn Jahre die Kündigung einreichen muss.

3. Vorgehensweise bei der Kündigung

  1. Frist berechnen: Zunächst sollte genau berechnet werden, wann die zehn Jahre ablaufen. Dies ist der Zeitpunkt, zu dem die gesamte Darlehenssumme ausgezahlt wurde.
  2. Kündigung vorbereiten: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Darin sollte der Darlehensnehmer klarstellen, dass er sein Recht gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB in Anspruch nimmt. Es ist ratsam, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, um den fristgerechten Zugang nachweisen zu können.
  3. Neue Finanzierung prüfen: Vor der Kündigung sollte der Darlehensnehmer prüfen, ob und zu welchen Konditionen eine Anschlussfinanzierung möglich ist, falls das Darlehen nicht vollständig zurückgezahlt werden kann.
  4. Rückzahlung organisieren: Nach der Kündigung muss das Darlehen zum Ende der sechsmonatigen Kündigungsfrist zurückgezahlt werden. Dies kann entweder durch Eigenmittel oder durch eine Anschlussfinanzierung erfolgen.

4. Keine Vorfälligkeitsentschädigung

Ein wesentlicher Vorteil der Kündigung nach 10 Jahren ist, dass keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn der Darlehensnehmer eine günstigere Finanzierungsmöglichkeit gefunden hat. Die Bank hat nach Ablauf der zehn Jahre kein Recht mehr, eine Entschädigung für den Zinsausfall zu verlangen.

5. Besonderheiten bei Forward-Darlehen und Sonderfällen

Bei Forward-Darlehen beginnt die zehnjährige Frist erst mit dem Zeitpunkt der tatsächlichen Auszahlung des Darlehens, nicht bereits mit dem Abschluss des Vertrags. Auch bei Sonderfällen, wie z. B. bei variabel verzinsten Darlehen, gelten spezifische Regelungen, die individuell geprüft werden sollten.

6. Fazit

Die Kündigung eines Darlehens nach 10 Jahren ist ein mächtiges Instrument für Darlehensnehmer, um flexibel auf Änderungen des Zinsniveaus zu reagieren oder finanzielle Freiheit zu erlangen. Es ist wichtig, die Fristen und Bedingungen genau zu beachten, um dieses Recht effektiv zu nutzen. Eine frühzeitige Planung und sorgfältige Prüfung der Anschlussfinanzierung sind dabei unerlässlich.

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