Startseite
>
News
>
Berliner Testament und Pflichtteil: Was Erben wissen müssen

Berliner Testament und Pflichtteil: Was Erben wissen müssen

Berliner Testament und Pflichtteil: Was Erben wissen müssen
Autor:
Julian Tietze
Rechtsanwalt

Berliner Testament und Pflichtteil: Was Erben wissen müssen

Das Berliner Testament ist eine besondere Form des Testaments, die vor allem bei Ehepaaren beliebt ist. Es regelt die Erbfolge im Todesfall des ersten Ehepartners, indem sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Nach dem Tod des zweiten Ehepartners soll das gemeinsame Vermögen dann an die Kinder oder andere Erben übergehen. Diese Regelung bietet eine einfache Möglichkeit, das Vermögen innerhalb der Familie zu halten, kann aber auch zu Konflikten führen – insbesondere, wenn es um den Pflichtteil geht.

Was ist das Berliner Testament?

Beim Berliner Testament setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Das bedeutet, dass nach dem Tod des ersten Ehepartners der gesamte Nachlass an den überlebenden Ehepartner geht. Erst nach dessen Tod erben die Kinder oder andere Begünstigte das Vermögen. Diese Regelung bietet den Vorteil, dass der überlebende Ehepartner finanziell abgesichert ist und das gemeinsame Vermögen vollständig behalten kann.

Der Pflichtteil im Berliner Testament

Obwohl das Berliner Testament eine klare Regelung der Erbfolge vorsieht, bleiben die Pflichtteilsansprüche der Kinder oder anderer Pflichtteilsberechtigter bestehen. Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Erbe, der nahen Angehörigen zusteht – in der Regel den Kindern oder, wenn keine Kinder vorhanden sind, den Eltern des Verstorbenen. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Pflichtteil trotz Berliner Testament

Kinder können ihren Pflichtteil auch dann einfordern, wenn ein Berliner Testament vorliegt und sie darin zunächst nicht berücksichtigt wurden. Das kann dazu führen, dass der überlebende Ehepartner verpflichtet ist, den Pflichtteil an die Kinder auszuzahlen, obwohl das Testament eigentlich vorgesehen hatte, dass die Kinder erst nach dem Tod beider Elternteile erben.

Konfliktpotenzial beim Berliner Testament

Das Berliner Testament kann zu Spannungen innerhalb der Familie führen, insbesondere wenn die Kinder ihren Pflichtteil einfordern. Dies kann für den überlebenden Ehepartner eine finanzielle Belastung darstellen, da der Pflichtteil sofort fällig wird und unter Umständen nur durch den Verkauf von Vermögenswerten gezahlt werden kann.

Kann der Pflichtteil ausgeschlossen werden?

In bestimmten Fällen kann im Berliner Testament festgelegt werden, dass die Kinder ihren Pflichtteil nicht einfordern dürfen, indem eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel eingefügt wird. Diese Klausel besagt, dass ein Kind, das seinen Pflichtteil nach dem Tod des ersten Elternteils einfordert, auch nach dem Tod des zweiten Elternteils auf seinen Erbteil verzichtet. Diese Klausel kann allerdings umgangen werden, wenn das Kind trotzdem den Pflichtteil verlangt und später auf den Rest des Erbes verzichtet.

Beratung und rechtliche Unterstützung

Aufgrund der rechtlichen Komplexität und des hohen Konfliktpotenzials ist es ratsam, sich bei der Erstellung eines Berliner Testaments und der Regelung von Pflichtteilsansprüchen von einem Anwalt oder Notar beraten zu lassen. Eine rechtliche Beratung kann helfen, klare Regelungen zu treffen, die den Willen der Erblasser respektieren und gleichzeitig mögliche Konflikte innerhalb der Familie minimieren.

Fazit

Das Berliner Testament ist eine weit verbreitete Methode, um die Erbfolge zwischen Ehepartnern zu regeln und das Vermögen in der Familie zu halten. Allerdings sollten Ehepaare sich bewusst sein, dass Pflichtteilsansprüche bestehen bleiben und von den Kindern eingefordert werden können. Um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden, ist eine sorgfältige Planung und rechtliche Beratung unerlässlich. So können Sie sicherstellen, dass der Nachlass nach Ihren Wünschen verteilt wird, ohne dass der überlebende Ehepartner finanziell belastet wird.

{{pflichtteil-einfordern="/component-reserver"}}

Jetzt Beratung anfragen

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung und entwickeln gemeinsam die optimale Strategie für Ihren Fall. Kontaktieren Sie uns noch heute – wir sind für Sie da.
Erfahrene Anwälte für Verbraucherrecht
Schnelle und effiziente Fallbearbeitung
Kostenfreie und unverbindlicher Schnellcheck
Persönliche Ansprechpartner:
Ein kleines Bild von Jobst Ehrentraut, Partner bei TES-Partner
Jobst Ehrentraut
Rechtsanwalt
Ein kleines Bild von Julian Tietze, Partner bei TES-Partner
Julian Tietze
Rechtsanwalt
Ein kleines Bild von Florian Enders, Partner bei TES-Partner
Florian Enders
Steuerberater
Ein kleines Bild von Christina Bender, Partner bei TES-Partner
Christina Bender
Rechtsanwältin

Kontaktformular

Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.