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Aufhebungsvertrag wegen Krankheit: Arbeitnehmer Abfindung

Aufhebungsvertrag wegen Krankheit: Was Arbeitnehmer über Abfindung und wichtige Aspekte wissen müssen

Aufhebungsvertrag wegen Krankheit: Was Arbeitnehmer über Abfindung und wichtige Aspekte wissen müssen
Autor:
Julian Tietze
Rechtsanwalt

Aufhebungsvertrag wegen Krankheit: Was Arbeitnehmer über Abfindung und wichtige Aspekte wissen müssen

Ein Aufhebungsvertrag wegen Krankheit bietet Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Insbesondere bei gesundheitlichen Gründen kann ein solcher Vertrag sinnvoll sein, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, ohne auf die Kündigungsschutzklage angewiesen zu sein. Doch was genau ist dabei zu beachten, und welche Regelungen gibt es bezüglich einer Abfindung? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zu diesem Thema.

Was ist ein Aufhebungsvertrag wegen Krankheit?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit der das Arbeitsverhältnis im beiderseitigen Einvernehmen beendet wird. Dies erfolgt oft auf Wunsch des Arbeitgebers, wenn eine langfristige Erkrankung des Arbeitnehmers die betriebliche Situation beeinflusst. Bei einem Aufhebungsvertrag wegen Krankheit müssen jedoch bestimmte Besonderheiten beachtet werden, um etwaige rechtliche Nachteile zu vermeiden.

Abfindung beim Aufhebungsvertrag wegen Krankheit

In vielen Fällen wird im Aufhebungsvertrag wegen Krankheit eine Abfindungszahlung vereinbart. Die Abfindung ist jedoch kein rechtlicher Anspruch, sondern Verhandlungssache. Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:

  • Dauer des Arbeitsverhältnisses: Je länger die Betriebszugehörigkeit, desto höher ist in der Regel die Abfindung.
  • Alter des Arbeitnehmers: Ältere Arbeitnehmer erhalten oft eine höhere Abfindung, insbesondere wenn ihre Wiederbeschäftigungschancen auf dem Arbeitsmarkt eingeschränkt sind.
  • wirtschaftliche Lage des Unternehmens: Die finanzielle Situation des Arbeitgebers spielt ebenfalls eine Rolle.

Die Abfindung soll in gewisser Weise den finanziellen Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes bieten. Wichtig ist jedoch, dass Arbeitnehmer beim Aufhebungsvertrag wegen Krankheit keine automatische Abfindung erwarten können, sondern diese individuell ausgehandelt werden muss.

Wichtige Punkte für Arbeitnehmer beim Aufhebungsvertrag wegen Krankheit

1. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Ein wesentlicher Punkt beim Aufhebungsvertrag wegen Krankheit ist das Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Da der Arbeitnehmer freiwillig den Vertrag unterzeichnet, kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängen. Diese Sperrzeit lässt sich in der Regel nur vermeiden, wenn die gesundheitliche Situation des Arbeitnehmers die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unmöglich macht und dies ärztlich bescheinigt wird.

2. Prüfung des Abfindungsbetrags
Arbeitnehmer sollten die Höhe der Abfindung kritisch prüfen und gegebenenfalls rechtlich prüfen lassen. Ein Vergleich mit ähnlichen Fällen oder die Beratung durch einen Anwalt kann helfen, eine faire Abfindung zu erzielen.

3. Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen
Durch den Aufhebungsvertrag wegen Krankheit können sich Auswirkungen auf die Sozialversicherung ergeben. Abfindungen gelten unter Umständen als Einmalzahlungen und können die Berechnung der Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung beeinflussen. Hier ist es ratsam, sich umfassend beraten zu lassen.

4. Schriftform und Rechtsberatung
Ein Aufhebungsvertrag wegen Krankheit muss schriftlich erfolgen, da mündliche Vereinbarungen nicht rechtswirksam sind. Zudem sollten Arbeitnehmer den Vertrag vor der Unterzeichnung genau prüfen und im besten Fall durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht begutachten lassen. So lassen sich etwaige Klauseln oder Nachteile, die auf den ersten Blick unauffällig erscheinen, rechtzeitig erkennen und klären.

Fazit

Ein Aufhebungsvertrag wegen Krankheit kann für Arbeitnehmer eine Möglichkeit darstellen, das Arbeitsverhältnis im Einvernehmen zu beenden und unter bestimmten Umständen eine Abfindung zu erhalten. Allerdings birgt ein solcher Vertrag auch Risiken, vor allem in Bezug auf eine mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen. Bevor ein Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag wegen Krankheit unterzeichnet, sollte er sich umfassend über seine Rechte und Pflichten informieren.

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