Ab wann Wucher Hauskredit?
Ein Hauskredit kann als Wucher eingestuft werden, wenn die Zinskonditionen die üblichen Marktzinsen erheblich überschreiten und dabei die Schwelle der Sittenwidrigkeit überschreiten. Nach § 138 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) liegt Wucher vor, wenn jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen für eine Leistung Vermögensvorteile fordert, die in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung stehen.
Wuchergrenze
Die Rechtsprechung geht davon aus, dass ein auffälliges Missverhältnis und damit Wucher gegeben sind, wenn der Zinssatz das Doppelte des marktüblichen Zinssatzes oder mehr als 12 Prozentpunkte über diesem liegt. Bei aktuellen Hauskredit-Zinssätzen von etwa 3,6 % bis 4,2 % würde dies bedeuten, dass Zinsen von etwa 7,2 % bis 8,4 % oder mehr als 15 % als wucherisch angesehen werden könnten
Folgen und Maßnahmen
Wenn ein Kreditvertrag als wucherisch eingestuft wird, ist er nichtig, und der Kreditnehmer muss nur den ursprünglichen Kreditbetrag ohne die überhöhten Zinsen zurückzahlen. Betroffene sollten rechtlichen Rat einholen, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Wenn Sie einen Verdacht auf wucherische Konditionen haben, ist es ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden, der auf hohe Zinsen bei Hauskrediten spezialisiert ist, um den Vertrag prüfen zu lassen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html
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